Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich als Instrument zur flächendeckenden Erhaltung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten eingesetzt. Diese Maßnahme wurde aus dem Bergbauernprogramm der EWG entwickelt. In Deutschland werden 50 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen als benachteilige Gebiete ausgewiesen. Genauere Abgrenzungskriterien regelt die Richtlinie (EWG) 465/1986 der EU.

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  • Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich als Instrument zur flächendeckenden Erhaltung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten eingesetzt. Diese Maßnahme wurde aus dem Bergbauernprogramm der EWG entwickelt. Benachteiligte Gebiete sind Grenzertragsstandorte, auf denen aufgrund von erschwerten natürlichen Produktionsbedingungen die Tendenz zur Aufgabe der Landwirtschaft höher ist als in nicht benachteiligten Gebieten. Die erschwerten Produktionsbedingungen werden durch Höhenlage, Hangneigung, klimatische Voraussetzungen, Erreichbarkeit, aber auch durch eine geringe Bodenqualität verursacht. Die benachteiligten Gebiete werden in die Gebietskategorien Berggebiet, Benachteiligte Agrarzonen und Kleine Gebiete aufgegliedert. Neben den schlechten Produktionsbedingungen sind die benachteiligten Gebiete auch durch eine geringe Bevölkerungsdichte gekennzeichnet. In Deutschland werden 50 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen als benachteilige Gebiete ausgewiesen. Genauere Abgrenzungskriterien regelt die Richtlinie (EWG) 465/1986 der EU. (de)
  • Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich als Instrument zur flächendeckenden Erhaltung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten eingesetzt. Diese Maßnahme wurde aus dem Bergbauernprogramm der EWG entwickelt. Benachteiligte Gebiete sind Grenzertragsstandorte, auf denen aufgrund von erschwerten natürlichen Produktionsbedingungen die Tendenz zur Aufgabe der Landwirtschaft höher ist als in nicht benachteiligten Gebieten. Die erschwerten Produktionsbedingungen werden durch Höhenlage, Hangneigung, klimatische Voraussetzungen, Erreichbarkeit, aber auch durch eine geringe Bodenqualität verursacht. Die benachteiligten Gebiete werden in die Gebietskategorien Berggebiet, Benachteiligte Agrarzonen und Kleine Gebiete aufgegliedert. Neben den schlechten Produktionsbedingungen sind die benachteiligten Gebiete auch durch eine geringe Bevölkerungsdichte gekennzeichnet. In Deutschland werden 50 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen als benachteilige Gebiete ausgewiesen. Genauere Abgrenzungskriterien regelt die Richtlinie (EWG) 465/1986 der EU. (de)
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  • Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich als Instrument zur flächendeckenden Erhaltung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten eingesetzt. Diese Maßnahme wurde aus dem Bergbauernprogramm der EWG entwickelt. In Deutschland werden 50 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen als benachteilige Gebiete ausgewiesen. Genauere Abgrenzungskriterien regelt die Richtlinie (EWG) 465/1986 der EU. (de)
  • Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich als Instrument zur flächendeckenden Erhaltung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten eingesetzt. Diese Maßnahme wurde aus dem Bergbauernprogramm der EWG entwickelt. In Deutschland werden 50 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen als benachteilige Gebiete ausgewiesen. Genauere Abgrenzungskriterien regelt die Richtlinie (EWG) 465/1986 der EU. (de)
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  • Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete (de)
  • Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete (de)
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