Ausbildender ist, wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (§ 10 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Dies sind zwingend natürliche Personen, die für juristische Personen handeln. Der Begriff des Ausbildenden ist von dem des Ausbilders abzugrenzen. Im Allgemeinen ist der Betrieb, mit dem der Auszubildende den Ausbildungsvertrag abschließt, Ausbildender.

Property Value
dbo:abstract
  • Ausbildender ist, wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (§ 10 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Dies sind zwingend natürliche Personen, die für juristische Personen handeln. Der Begriff des Ausbildenden ist von dem des Ausbilders abzugrenzen. Im Allgemeinen ist der Betrieb, mit dem der Auszubildende den Ausbildungsvertrag abschließt, Ausbildender. Hingegen ist der Ausbilder die natürliche Person, die im Sinne des Berufsbildungsgesetzes für die Berufsausbildung verantwortlich ist. Das kann beispielsweise der Geschäftsführer sein oder vom ausbildenden Betrieb beauftragte Mitarbeiter mit der erforderlichen Qualifikation. (de)
  • Ausbildender ist, wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (§ 10 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Dies sind zwingend natürliche Personen, die für juristische Personen handeln. Der Begriff des Ausbildenden ist von dem des Ausbilders abzugrenzen. Im Allgemeinen ist der Betrieb, mit dem der Auszubildende den Ausbildungsvertrag abschließt, Ausbildender. Hingegen ist der Ausbilder die natürliche Person, die im Sinne des Berufsbildungsgesetzes für die Berufsausbildung verantwortlich ist. Das kann beispielsweise der Geschäftsführer sein oder vom ausbildenden Betrieb beauftragte Mitarbeiter mit der erforderlichen Qualifikation. (de)
dbo:wikiPageID
  • 218833 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 126704701 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Ausbildender ist, wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (§ 10 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Dies sind zwingend natürliche Personen, die für juristische Personen handeln. Der Begriff des Ausbildenden ist von dem des Ausbilders abzugrenzen. Im Allgemeinen ist der Betrieb, mit dem der Auszubildende den Ausbildungsvertrag abschließt, Ausbildender. (de)
  • Ausbildender ist, wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (§ 10 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Dies sind zwingend natürliche Personen, die für juristische Personen handeln. Der Begriff des Ausbildenden ist von dem des Ausbilders abzugrenzen. Im Allgemeinen ist der Betrieb, mit dem der Auszubildende den Ausbildungsvertrag abschließt, Ausbildender. (de)
rdfs:label
  • Ausbildender (de)
  • Ausbildender (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of