Aufwandsteuern sind (ähnlich wie Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern) Steuern, die an die Einkommensverwendung anknüpfen. Dies grenzt sie von Steuern ab, die auf den Vermögenszufluss abstellen (Einkommensteuer bzw. Ertragsteuer) und von solchen, die auf den Vermögensbestand (Vermögensteuer) abstellen. Im Gegensatz zu den Verbrauchsteuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet, knüpfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gütern oder ein bestimmtes Verhalten an. Nach einer anderen Definition werden als Aufwandsteuern solche Steuern bezeichnet, die in einem Unternehmen als Betriebsausgabe (betrieblicher Aufwand) abzugsfähig sind.

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  • Aufwandsteuern sind (ähnlich wie Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern) Steuern, die an die Einkommensverwendung anknüpfen. Dies grenzt sie von Steuern ab, die auf den Vermögenszufluss abstellen (Einkommensteuer bzw. Ertragsteuer) und von solchen, die auf den Vermögensbestand (Vermögensteuer) abstellen. Im Gegensatz zu den Verbrauchsteuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet, knüpfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gütern oder ein bestimmtes Verhalten an. Nach einer anderen Definition werden als Aufwandsteuern solche Steuern bezeichnet, die in einem Unternehmen als Betriebsausgabe (betrieblicher Aufwand) abzugsfähig sind. (de)
  • Aufwandsteuern sind (ähnlich wie Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern) Steuern, die an die Einkommensverwendung anknüpfen. Dies grenzt sie von Steuern ab, die auf den Vermögenszufluss abstellen (Einkommensteuer bzw. Ertragsteuer) und von solchen, die auf den Vermögensbestand (Vermögensteuer) abstellen. Im Gegensatz zu den Verbrauchsteuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet, knüpfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gütern oder ein bestimmtes Verhalten an. Nach einer anderen Definition werden als Aufwandsteuern solche Steuern bezeichnet, die in einem Unternehmen als Betriebsausgabe (betrieblicher Aufwand) abzugsfähig sind. (de)
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  • Aufwandsteuern sind (ähnlich wie Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern) Steuern, die an die Einkommensverwendung anknüpfen. Dies grenzt sie von Steuern ab, die auf den Vermögenszufluss abstellen (Einkommensteuer bzw. Ertragsteuer) und von solchen, die auf den Vermögensbestand (Vermögensteuer) abstellen. Im Gegensatz zu den Verbrauchsteuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet, knüpfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gütern oder ein bestimmtes Verhalten an. Nach einer anderen Definition werden als Aufwandsteuern solche Steuern bezeichnet, die in einem Unternehmen als Betriebsausgabe (betrieblicher Aufwand) abzugsfähig sind. (de)
  • Aufwandsteuern sind (ähnlich wie Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern) Steuern, die an die Einkommensverwendung anknüpfen. Dies grenzt sie von Steuern ab, die auf den Vermögenszufluss abstellen (Einkommensteuer bzw. Ertragsteuer) und von solchen, die auf den Vermögensbestand (Vermögensteuer) abstellen. Im Gegensatz zu den Verbrauchsteuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet, knüpfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gütern oder ein bestimmtes Verhalten an. Nach einer anderen Definition werden als Aufwandsteuern solche Steuern bezeichnet, die in einem Unternehmen als Betriebsausgabe (betrieblicher Aufwand) abzugsfähig sind. (de)
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  • Aufwandsteuer (de)
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