In vielen Ländern besteht die Rechtslage oder Tradition, dass das Staatsoberhaupt nach Wahlen einen Politiker mit dem Auftrag zur Regierungsbildung oder Regierungsauftrag betraut. Auch in anderen Staaten reklamieren Politiker der stärksten Partei (oder Parteiengruppe) vielfach einen (informellen) derartigen Wählerauftrag für sich.

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  • In vielen Ländern besteht die Rechtslage oder Tradition, dass das Staatsoberhaupt nach Wahlen einen Politiker mit dem Auftrag zur Regierungsbildung oder Regierungsauftrag betraut. Auch in anderen Staaten reklamieren Politiker der stärksten Partei (oder Parteiengruppe) vielfach einen (informellen) derartigen Wählerauftrag für sich. (de)
  • In vielen Ländern besteht die Rechtslage oder Tradition, dass das Staatsoberhaupt nach Wahlen einen Politiker mit dem Auftrag zur Regierungsbildung oder Regierungsauftrag betraut. Auch in anderen Staaten reklamieren Politiker der stärksten Partei (oder Parteiengruppe) vielfach einen (informellen) derartigen Wählerauftrag für sich. (de)
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  • In vielen Ländern besteht die Rechtslage oder Tradition, dass das Staatsoberhaupt nach Wahlen einen Politiker mit dem Auftrag zur Regierungsbildung oder Regierungsauftrag betraut. Auch in anderen Staaten reklamieren Politiker der stärksten Partei (oder Parteiengruppe) vielfach einen (informellen) derartigen Wählerauftrag für sich. (de)
  • In vielen Ländern besteht die Rechtslage oder Tradition, dass das Staatsoberhaupt nach Wahlen einen Politiker mit dem Auftrag zur Regierungsbildung oder Regierungsauftrag betraut. Auch in anderen Staaten reklamieren Politiker der stärksten Partei (oder Parteiengruppe) vielfach einen (informellen) derartigen Wählerauftrag für sich. (de)
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  • Auftrag zur Regierungsbildung (de)
  • Auftrag zur Regierungsbildung (de)
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