Unter Aufstiegshilfe, umgangssprachlich Lift, fasst man im Personentransport (außerhalb der Gebäudeerschließung) alle technischen Hilfsmittel zusammen, die dem Menschen die Überwindung von Höhendifferenzen erleichtern, als Beförderungsanlage auch solche für ebene Strecken. Unter den Begriff fallen vorzugsweise: Aufstiegshilfen finden insbesondere im Wintersport Verwendung (in Schigebieten), aber auch der Sommersaison, sowohl als Zugang zu touristischen Attraktionen und Gastronomie wie auch etwa für Sommerrodelbahnen oder Flugberge.

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  • Unter Aufstiegshilfe, umgangssprachlich Lift, fasst man im Personentransport (außerhalb der Gebäudeerschließung) alle technischen Hilfsmittel zusammen, die dem Menschen die Überwindung von Höhendifferenzen erleichtern, als Beförderungsanlage auch solche für ebene Strecken. Besondere Bedeutung haben sie als Tourismusinfrastruktur, aber auch als Arbeitsmittel der Erschließung in Land- und Forstwirtschaft und dem alpinen Baugewerbe. Aufstiegshilfen unterliegen neben Gewerberecht, Transportrecht und Baurecht auch dem Umweltrecht (Landschaftsschutz), da sie als technische Großanlagen besonderen Landschaftsverbrauch haben, und neben Schipisten und Fahrwegen den größten Eingriff in die Landschaft darstellen. Unter den Begriff fallen vorzugsweise: * Seilbahnen (welche durchwegs auch dem Eisenbahnrecht unterliegen) * Pendelbahnen, Kabinenbahnen, Sessellifte (Gondel- und Sesselbahnen für freischwebenden Personentransport, Seilschwebebahnen, also Luftseilbahnen) * Schlepplifte (für Transport von Schifahrern am Boden) * Schrägaufzüge (Standseilbahnen), Zahnradbahnen (also Schienenfahrzeuge) * Aufzugsanlagen (unterliegen der Aufzugsanlagengesetzgebung) * Aufzüge (im engeren Sinne, senkrechte Kabinenlifte) * Fahrtreppen (Rolltreppen) und Fahrsteige (Rollbänder) Aufstiegshilfen finden insbesondere im Wintersport Verwendung (in Schigebieten), aber auch der Sommersaison, sowohl als Zugang zu touristischen Attraktionen und Gastronomie wie auch etwa für Sommerrodelbahnen oder Flugberge. Zunehmend sind Beförderungsanlagen aber auch als Alternative im innerstädtischen öffentlichen Nahverkehr im Einsatz. (de)
  • Unter Aufstiegshilfe, umgangssprachlich Lift, fasst man im Personentransport (außerhalb der Gebäudeerschließung) alle technischen Hilfsmittel zusammen, die dem Menschen die Überwindung von Höhendifferenzen erleichtern, als Beförderungsanlage auch solche für ebene Strecken. Besondere Bedeutung haben sie als Tourismusinfrastruktur, aber auch als Arbeitsmittel der Erschließung in Land- und Forstwirtschaft und dem alpinen Baugewerbe. Aufstiegshilfen unterliegen neben Gewerberecht, Transportrecht und Baurecht auch dem Umweltrecht (Landschaftsschutz), da sie als technische Großanlagen besonderen Landschaftsverbrauch haben, und neben Schipisten und Fahrwegen den größten Eingriff in die Landschaft darstellen. Unter den Begriff fallen vorzugsweise: * Seilbahnen (welche durchwegs auch dem Eisenbahnrecht unterliegen) * Pendelbahnen, Kabinenbahnen, Sessellifte (Gondel- und Sesselbahnen für freischwebenden Personentransport, Seilschwebebahnen, also Luftseilbahnen) * Schlepplifte (für Transport von Schifahrern am Boden) * Schrägaufzüge (Standseilbahnen), Zahnradbahnen (also Schienenfahrzeuge) * Aufzugsanlagen (unterliegen der Aufzugsanlagengesetzgebung) * Aufzüge (im engeren Sinne, senkrechte Kabinenlifte) * Fahrtreppen (Rolltreppen) und Fahrsteige (Rollbänder) Aufstiegshilfen finden insbesondere im Wintersport Verwendung (in Schigebieten), aber auch der Sommersaison, sowohl als Zugang zu touristischen Attraktionen und Gastronomie wie auch etwa für Sommerrodelbahnen oder Flugberge. Zunehmend sind Beförderungsanlagen aber auch als Alternative im innerstädtischen öffentlichen Nahverkehr im Einsatz. (de)
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  • Unter Aufstiegshilfe, umgangssprachlich Lift, fasst man im Personentransport (außerhalb der Gebäudeerschließung) alle technischen Hilfsmittel zusammen, die dem Menschen die Überwindung von Höhendifferenzen erleichtern, als Beförderungsanlage auch solche für ebene Strecken. Unter den Begriff fallen vorzugsweise: Aufstiegshilfen finden insbesondere im Wintersport Verwendung (in Schigebieten), aber auch der Sommersaison, sowohl als Zugang zu touristischen Attraktionen und Gastronomie wie auch etwa für Sommerrodelbahnen oder Flugberge. (de)
  • Unter Aufstiegshilfe, umgangssprachlich Lift, fasst man im Personentransport (außerhalb der Gebäudeerschließung) alle technischen Hilfsmittel zusammen, die dem Menschen die Überwindung von Höhendifferenzen erleichtern, als Beförderungsanlage auch solche für ebene Strecken. Unter den Begriff fallen vorzugsweise: Aufstiegshilfen finden insbesondere im Wintersport Verwendung (in Schigebieten), aber auch der Sommersaison, sowohl als Zugang zu touristischen Attraktionen und Gastronomie wie auch etwa für Sommerrodelbahnen oder Flugberge. (de)
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  • Aufstiegshilfe (Erschließung) (de)
  • Aufstiegshilfe (Erschließung) (de)
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