Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein Ersatz für eine Erfüllung (Erfüllungssurrogat) (das bedeutet in diesem Zusammenhang: Es kommt nicht zum ursprünglichen vorgesehenen Leistungsaustausch, dennoch erlöschen die Ansprüche aus dem Schuldverhältnis, soweit sie sich gegenüberstehen).

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  • Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein Ersatz für eine Erfüllung (Erfüllungssurrogat) (das bedeutet in diesem Zusammenhang: Es kommt nicht zum ursprünglichen vorgesehenen Leistungsaustausch, dennoch erlöschen die Ansprüche aus dem Schuldverhältnis, soweit sie sich gegenüberstehen). Eine Aufrechnung setzt eine Aufrechnungslage voraus. Es muss eine fällige, durchsetzbare Forderung des die Aufrechnung Erklärenden einer gleichartigen, erfüllbaren Forderung des Aufrechnungsgegners gegenüberstehen (§ 387 BGB). Zudem darf die Aufrechnung nicht ausgeschlossen sein. (de)
  • Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein Ersatz für eine Erfüllung (Erfüllungssurrogat) (das bedeutet in diesem Zusammenhang: Es kommt nicht zum ursprünglichen vorgesehenen Leistungsaustausch, dennoch erlöschen die Ansprüche aus dem Schuldverhältnis, soweit sie sich gegenüberstehen). Eine Aufrechnung setzt eine Aufrechnungslage voraus. Es muss eine fällige, durchsetzbare Forderung des die Aufrechnung Erklärenden einer gleichartigen, erfüllbaren Forderung des Aufrechnungsgegners gegenüberstehen (§ 387 BGB). Zudem darf die Aufrechnung nicht ausgeschlossen sein. (de)
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  • Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein Ersatz für eine Erfüllung (Erfüllungssurrogat) (das bedeutet in diesem Zusammenhang: Es kommt nicht zum ursprünglichen vorgesehenen Leistungsaustausch, dennoch erlöschen die Ansprüche aus dem Schuldverhältnis, soweit sie sich gegenüberstehen). (de)
  • Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein Ersatz für eine Erfüllung (Erfüllungssurrogat) (das bedeutet in diesem Zusammenhang: Es kommt nicht zum ursprünglichen vorgesehenen Leistungsaustausch, dennoch erlöschen die Ansprüche aus dem Schuldverhältnis, soweit sie sich gegenüberstehen). (de)
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  • Aufrechnung (Deutschland) (de)
  • Aufrechnung (Deutschland) (de)
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