Das Aufgebot bezeichnet im Eherecht die öffentliche Bekanntmachung einer beabsichtigten Eheschließung. Der Begriff stammt aus dem Kirchenrecht, seit Einführung der Zivilehe gibt es aber auch ein ziviles Aufgebot.

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  • Das Aufgebot bezeichnet im Eherecht die öffentliche Bekanntmachung einer beabsichtigten Eheschließung. Der Begriff stammt aus dem Kirchenrecht, seit Einführung der Zivilehe gibt es aber auch ein ziviles Aufgebot. (de)
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  • Das Aufgebot bezeichnet im Eherecht die öffentliche Bekanntmachung einer beabsichtigten Eheschließung. Der Begriff stammt aus dem Kirchenrecht, seit Einführung der Zivilehe gibt es aber auch ein ziviles Aufgebot. (de)
  • Das Aufgebot bezeichnet im Eherecht die öffentliche Bekanntmachung einer beabsichtigten Eheschließung. Der Begriff stammt aus dem Kirchenrecht, seit Einführung der Zivilehe gibt es aber auch ein ziviles Aufgebot. (de)
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  • Aufgebot (Eherecht) (de)
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