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- Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Ursachen für die Hilfebedürftigkeit können z. B. in fehlendem Erwerbseinkommen (teilweise auch bedingt durch eine fehlende Arbeitserlaubnis) oder nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen liegen, das zur Bedarfsdeckung ausreicht. (de)
- Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Ursachen für die Hilfebedürftigkeit können z. B. in fehlendem Erwerbseinkommen (teilweise auch bedingt durch eine fehlende Arbeitserlaubnis) oder nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen liegen, das zur Bedarfsdeckung ausreicht. (de)
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prop-de:inkrafttreten
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prop-de:inkrafttretenletzteänderung
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- teilw. 1. Januar 2017
- überw. 6. August 2016
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prop-de:letzteänderung
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- Art. 4 G vom 31. Juli 2016
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prop-de:titel
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- Asylbewerberleistungsgesetz
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- Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Ursachen für die Hilfebedürftigkeit können z. B. in fehlendem Erwerbseinkommen (teilweise auch bedingt durch eine fehlende Arbeitserlaubnis) oder nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen liegen, das zur Bedarfsdeckung ausreicht. (de)
- Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Ursachen für die Hilfebedürftigkeit können z. B. in fehlendem Erwerbseinkommen (teilweise auch bedingt durch eine fehlende Arbeitserlaubnis) oder nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen liegen, das zur Bedarfsdeckung ausreicht. (de)
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- Asylbewerberleistungsgesetz (de)
- Asylbewerberleistungsgesetz (de)
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