Unter der Bezeichnung Asyl (lateinisch asylum aus griechisch ἄσυλον zu ἄσυλος ‚unberaubt‘, ‚sicher‘, zusammengesetzt aus dem ἀ-privativum und σῦλον ‚Raub‘) versteht man * einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl); * den Schutz vor Gefahr und Verfolgung * die temporäre Aufnahme der Verfolgten Unter Asylrecht versteht man:

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  • Unter der Bezeichnung Asyl (lateinisch asylum aus griechisch ἄσυλον zu ἄσυλος ‚unberaubt‘, ‚sicher‘, zusammengesetzt aus dem ἀ-privativum und σῦλον ‚Raub‘) versteht man * einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl); * den Schutz vor Gefahr und Verfolgung * die temporäre Aufnahme der Verfolgten Unter Asylrecht versteht man: * das unter anderem im deutschen Asylgesetz (AsylG), im österreichischen Asylgesetz (AsylG) und im Schweizer Asylgesetz (AsylG) geregelte Rechtsgebiet um Asyl, im engeren Sinne alle materiellen Normen der temporären Aufnahme Verfolgter und der Abschiebung (in der Schweiz: Ausschaffung) oder Einbürgerung (Naturalisation); * im Speziellen einerseits das konkrete Recht des Einzelnen, als Asylbewerber Asyl zu beantragen und andererseits die humanitäre Verpflichtung einer gesellschaftlichen Gruppe, darauf einzugehen. Als Flüchtlinge anzuerkennen sind Menschen, wenn sie, wie es im Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 heißt, sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und berechtigte Furcht haben müssen, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden. Wirtschaftliche Not, Naturkatastrophen, Krieg oder Armut werden nicht als Fluchtgründe im Sinne des internationalen Asylrechts anerkannt. Den z. B. durch Krieg vom Tode bedrohten Menschen kann jedoch ein zeitweiliger subsidiärer Schutz gewährt werden, etwa für die vom seit 2011 andauernden syrischen Bürgerkrieg betroffenen Menschen. (de)
  • Unter der Bezeichnung Asyl (lateinisch asylum aus griechisch ἄσυλον zu ἄσυλος ‚unberaubt‘, ‚sicher‘, zusammengesetzt aus dem ἀ-privativum und σῦλον ‚Raub‘) versteht man * einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl); * den Schutz vor Gefahr und Verfolgung * die temporäre Aufnahme der Verfolgten Unter Asylrecht versteht man: * das unter anderem im deutschen Asylgesetz (AsylG), im österreichischen Asylgesetz (AsylG) und im Schweizer Asylgesetz (AsylG) geregelte Rechtsgebiet um Asyl, im engeren Sinne alle materiellen Normen der temporären Aufnahme Verfolgter und der Abschiebung (in der Schweiz: Ausschaffung) oder Einbürgerung (Naturalisation); * im Speziellen einerseits das konkrete Recht des Einzelnen, als Asylbewerber Asyl zu beantragen und andererseits die humanitäre Verpflichtung einer gesellschaftlichen Gruppe, darauf einzugehen. Als Flüchtlinge anzuerkennen sind Menschen, wenn sie, wie es im Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 heißt, sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und berechtigte Furcht haben müssen, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden. Wirtschaftliche Not, Naturkatastrophen, Krieg oder Armut werden nicht als Fluchtgründe im Sinne des internationalen Asylrechts anerkannt. Den z. B. durch Krieg vom Tode bedrohten Menschen kann jedoch ein zeitweiliger subsidiärer Schutz gewährt werden, etwa für die vom seit 2011 andauernden syrischen Bürgerkrieg betroffenen Menschen. (de)
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  • Unter der Bezeichnung Asyl (lateinisch asylum aus griechisch ἄσυλον zu ἄσυλος ‚unberaubt‘, ‚sicher‘, zusammengesetzt aus dem ἀ-privativum und σῦλον ‚Raub‘) versteht man * einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl); * den Schutz vor Gefahr und Verfolgung * die temporäre Aufnahme der Verfolgten Unter Asylrecht versteht man: (de)
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