Ein Assistenzarzt ist ein approbierter Arzt ohne leitende Funktion. Assistenzärzte befinden sich meist unter der Bezeichnung Arzt in Weiterbildung (AiW) in der Facharztweiterbildung. In dieser Zeit werden sie von einem Facharzt, meistens einem Oberarzt oder dem Chefarzt, angeleitet. Diese stehen dem Assistenzarzt bei Fragen und Problemen zur Seite. Ein Assistenzarzt führt im Krankenhaus unter Anleitung und Aufsicht auch aufwändigere Behandlungen durch (z. B. Operationen, Herzkatheteruntersuchungen). In der Regel dauert die Facharztweiterbildung als Assistenzarzt fünf bis sechs Jahre - je nach Fachrichtung. Während der Facharztweiterbildung muss man einen Weiterbildungskatalog erfüllen, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und von den jeweiligen Ärztekammern festgelegt wird.

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  • Ein Assistenzarzt ist ein approbierter Arzt ohne leitende Funktion. Assistenzärzte befinden sich meist unter der Bezeichnung Arzt in Weiterbildung (AiW) in der Facharztweiterbildung. In dieser Zeit werden sie von einem Facharzt, meistens einem Oberarzt oder dem Chefarzt, angeleitet. Diese stehen dem Assistenzarzt bei Fragen und Problemen zur Seite. Ein Assistenzarzt führt im Krankenhaus unter Anleitung und Aufsicht auch aufwändigere Behandlungen durch (z. B. Operationen, Herzkatheteruntersuchungen). In der Regel dauert die Facharztweiterbildung als Assistenzarzt fünf bis sechs Jahre - je nach Fachrichtung. Während der Facharztweiterbildung muss man einen Weiterbildungskatalog erfüllen, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und von den jeweiligen Ärztekammern festgelegt wird. Assistenzarzt wird auch als Bezeichnung für einen Arzt genutzt, der seine Facharztweiterbildung bereits abgeschlossen hat, im Krankenhaus aber nicht als Ober- oder Chefarzt angestellt ist. Der Assistenzarzt untersteht dem Oberarzt und dem Chefarzt und erledigt im Krankenhausbetrieb die Routinearbeit auf der Station. Ein Assistenzarzt kann im Verlauf seiner Weiterbildung für einen Teil einer Station als Stationsarzt verantwortlich sein. Er führt die Morgenvisite durch, erledigt die Blutentnahmen, verschreibt die Medikamente für den Tag, ordnet Untersuchungen an und ist Ansprechpartner der Patienten bei Problemen. Weitere Aufgaben eines Assistenzarztes sind Aufnahmeuntersuchungen, Patientenaufklärungen, Dokumentation von Behandlungsabläufen und die Durchführung medizinischer Eingriffe (Operationen, Anästhesien etc.): Letzteres findet in der Weiterbildung grundsätzlich unter Aufsicht eines Facharztes statt (Facharzturteil). 2010 hat der Deutsche Ärztetag stattdessen die Begriffe Arzt/Ärztin in Weiterbildung oder Weiterbildungsassistent/in empfohlen, "um besser die Qualifikation, die mit der Approbation erlangt wurde, widerzuspiegeln." (Marine-)Assistenzarzt und (Marine-)Oberassistenzarzt waren im deutschen Reich auch Militärdienstgrade für Sanitätsoffiziere. Der Assistenzzahnarzt ist ein approbierter Zahnarzt, der bereits das Recht zur selbständigen Ausübung der Zahnheilkunde besitzt. Er benötigt jedoch für die Zulassung als Vertragszahnarzt eine zweijährige Vorbereitungszeit, d. h. eine Tätigkeit in abhängiger Stellung. Die Vorbereitung muss dabei eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Assistenzzahnarzt oder Vertreter eines oder mehrerer Vertragszahnärzte umfassen. Eine Tätigkeit als Vertreter kann nur anerkannt werden, wenn der Zahnarzt eine vorausgegangene mindestens einjährige Tätigkeit in unselbständiger Stellung als Assistenzzahnarzt eines Vertragszahnarztes oder in Universitätszahnkliniken, Zahnstationen eines Krankenhauses oder des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der Bundeswehr oder in Zahnkliniken abgeleistet hat. Bis zu 18 Monate der Vorbereitungszeit können in den oben genannten Einrichtungen in unselbständiger Stellung abgeleistet werden. Erst auf dieser Grundlage kann der Vertragszahnarzt eigenverantwortlich in eigener Praxis, in einer Praxisgemeinschaft oder einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig werden. Er wird auch erst dann auf Antrag Mitglied seiner regional zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Die Anstellung als Assistenzzahnarzt im Sinne eines Vorbereitungsassistenten muss auf Antrag des anstellenden Zahnarztes durch die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung erteilt werden. Die Tätigkeit als Assistenzzahnarzt − nach Ableistung der Vorbereitungszeit − in abhängiger Stellung bei einem Vertragszahnarzt oder einem medizinischen Versorgungszentrum muss durch den anstellenden Zahnarzt beim Zulassungsausschuss beantragt werden. Ein Zahnarzt muss keine Vorbereitungszeit als Assistenzzahnarzt nachweisen, wenn er ein Diplom aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vorlegt und eine Zulassung zur Berufsausübung vorliegt. Diese Regelung gilt unabhängig von der Nationalität des Zahnarztes. Er kann in diesem Fall unmittelbar seine Zulassung als Vertragszahnarzt beantragen, sich in das Zahnarztregister eintragen lassen und entweder in eigener Praxis oder als angestellter Assistenzzahnarzt tätig werden. (de)
  • Ein Assistenzarzt ist ein approbierter Arzt ohne leitende Funktion. Assistenzärzte befinden sich meist unter der Bezeichnung Arzt in Weiterbildung (AiW) in der Facharztweiterbildung. In dieser Zeit werden sie von einem Facharzt, meistens einem Oberarzt oder dem Chefarzt, angeleitet. Diese stehen dem Assistenzarzt bei Fragen und Problemen zur Seite. Ein Assistenzarzt führt im Krankenhaus unter Anleitung und Aufsicht auch aufwändigere Behandlungen durch (z. B. Operationen, Herzkatheteruntersuchungen). In der Regel dauert die Facharztweiterbildung als Assistenzarzt fünf bis sechs Jahre - je nach Fachrichtung. Während der Facharztweiterbildung muss man einen Weiterbildungskatalog erfüllen, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und von den jeweiligen Ärztekammern festgelegt wird. Assistenzarzt wird auch als Bezeichnung für einen Arzt genutzt, der seine Facharztweiterbildung bereits abgeschlossen hat, im Krankenhaus aber nicht als Ober- oder Chefarzt angestellt ist. Der Assistenzarzt untersteht dem Oberarzt und dem Chefarzt und erledigt im Krankenhausbetrieb die Routinearbeit auf der Station. Ein Assistenzarzt kann im Verlauf seiner Weiterbildung für einen Teil einer Station als Stationsarzt verantwortlich sein. Er führt die Morgenvisite durch, erledigt die Blutentnahmen, verschreibt die Medikamente für den Tag, ordnet Untersuchungen an und ist Ansprechpartner der Patienten bei Problemen. Weitere Aufgaben eines Assistenzarztes sind Aufnahmeuntersuchungen, Patientenaufklärungen, Dokumentation von Behandlungsabläufen und die Durchführung medizinischer Eingriffe (Operationen, Anästhesien etc.): Letzteres findet in der Weiterbildung grundsätzlich unter Aufsicht eines Facharztes statt (Facharzturteil). 2010 hat der Deutsche Ärztetag stattdessen die Begriffe Arzt/Ärztin in Weiterbildung oder Weiterbildungsassistent/in empfohlen, "um besser die Qualifikation, die mit der Approbation erlangt wurde, widerzuspiegeln." (Marine-)Assistenzarzt und (Marine-)Oberassistenzarzt waren im deutschen Reich auch Militärdienstgrade für Sanitätsoffiziere. Der Assistenzzahnarzt ist ein approbierter Zahnarzt, der bereits das Recht zur selbständigen Ausübung der Zahnheilkunde besitzt. Er benötigt jedoch für die Zulassung als Vertragszahnarzt eine zweijährige Vorbereitungszeit, d. h. eine Tätigkeit in abhängiger Stellung. Die Vorbereitung muss dabei eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Assistenzzahnarzt oder Vertreter eines oder mehrerer Vertragszahnärzte umfassen. Eine Tätigkeit als Vertreter kann nur anerkannt werden, wenn der Zahnarzt eine vorausgegangene mindestens einjährige Tätigkeit in unselbständiger Stellung als Assistenzzahnarzt eines Vertragszahnarztes oder in Universitätszahnkliniken, Zahnstationen eines Krankenhauses oder des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der Bundeswehr oder in Zahnkliniken abgeleistet hat. Bis zu 18 Monate der Vorbereitungszeit können in den oben genannten Einrichtungen in unselbständiger Stellung abgeleistet werden. Erst auf dieser Grundlage kann der Vertragszahnarzt eigenverantwortlich in eigener Praxis, in einer Praxisgemeinschaft oder einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig werden. Er wird auch erst dann auf Antrag Mitglied seiner regional zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Die Anstellung als Assistenzzahnarzt im Sinne eines Vorbereitungsassistenten muss auf Antrag des anstellenden Zahnarztes durch die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung erteilt werden. Die Tätigkeit als Assistenzzahnarzt − nach Ableistung der Vorbereitungszeit − in abhängiger Stellung bei einem Vertragszahnarzt oder einem medizinischen Versorgungszentrum muss durch den anstellenden Zahnarzt beim Zulassungsausschuss beantragt werden. Ein Zahnarzt muss keine Vorbereitungszeit als Assistenzzahnarzt nachweisen, wenn er ein Diplom aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vorlegt und eine Zulassung zur Berufsausübung vorliegt. Diese Regelung gilt unabhängig von der Nationalität des Zahnarztes. Er kann in diesem Fall unmittelbar seine Zulassung als Vertragszahnarzt beantragen, sich in das Zahnarztregister eintragen lassen und entweder in eigener Praxis oder als angestellter Assistenzzahnarzt tätig werden. (de)
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  • Ein Assistenzarzt ist ein approbierter Arzt ohne leitende Funktion. Assistenzärzte befinden sich meist unter der Bezeichnung Arzt in Weiterbildung (AiW) in der Facharztweiterbildung. In dieser Zeit werden sie von einem Facharzt, meistens einem Oberarzt oder dem Chefarzt, angeleitet. Diese stehen dem Assistenzarzt bei Fragen und Problemen zur Seite. Ein Assistenzarzt führt im Krankenhaus unter Anleitung und Aufsicht auch aufwändigere Behandlungen durch (z. B. Operationen, Herzkatheteruntersuchungen). In der Regel dauert die Facharztweiterbildung als Assistenzarzt fünf bis sechs Jahre - je nach Fachrichtung. Während der Facharztweiterbildung muss man einen Weiterbildungskatalog erfüllen, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und von den jeweiligen Ärztekammern festgelegt wird. (de)
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