Assessor und Assessorin (von lateinisch assessor bzw. adsessor „Beisitzer, Gehilfe (im Amt)“; Abkürzungen: Ass., Assess.) ist in Deutschland eine Berufs- und Dienstbezeichnung, etwa als Regierungsassessor, Studienassessor, Rechtsassessor (Assessor iuris, siehe Volljurist) oder Bergassessor.

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  • Assessor und Assessorin (von lateinisch assessor bzw. adsessor „Beisitzer, Gehilfe (im Amt)“; Abkürzungen: Ass., Assess.) ist in Deutschland eine Berufs- und Dienstbezeichnung, etwa als Regierungsassessor, Studienassessor, Rechtsassessor (Assessor iuris, siehe Volljurist) oder Bergassessor. Die Bezeichnung darf von Akademikern geführt werden, die nach einem Hochschulstudium und erster Staatsprüfung (Staatsexamen) sowie dem Absolvieren des staatlichen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) die zweite Staatsprüfung (bei Juristen auch Assessorexamen genannt, veraltet: Akzeß, Akzess) abgelegt haben oder die in Laufbahnen, die kein erstes Staatsexamen erfordern, die Große Staatsprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben. Sie haben damit die Anwartschaft auf die höhere Beamtenlaufbahn erworben. (de)
  • Assessor und Assessorin (von lateinisch assessor bzw. adsessor „Beisitzer, Gehilfe (im Amt)“; Abkürzungen: Ass., Assess.) ist in Deutschland eine Berufs- und Dienstbezeichnung, etwa als Regierungsassessor, Studienassessor, Rechtsassessor (Assessor iuris, siehe Volljurist) oder Bergassessor. Die Bezeichnung darf von Akademikern geführt werden, die nach einem Hochschulstudium und erster Staatsprüfung (Staatsexamen) sowie dem Absolvieren des staatlichen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) die zweite Staatsprüfung (bei Juristen auch Assessorexamen genannt, veraltet: Akzeß, Akzess) abgelegt haben oder die in Laufbahnen, die kein erstes Staatsexamen erfordern, die Große Staatsprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben. Sie haben damit die Anwartschaft auf die höhere Beamtenlaufbahn erworben. (de)
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  • Assessor und Assessorin (von lateinisch assessor bzw. adsessor „Beisitzer, Gehilfe (im Amt)“; Abkürzungen: Ass., Assess.) ist in Deutschland eine Berufs- und Dienstbezeichnung, etwa als Regierungsassessor, Studienassessor, Rechtsassessor (Assessor iuris, siehe Volljurist) oder Bergassessor. (de)
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  • Assessor (de)
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