Die Verfassung Aserbaidschans (Aserbaidschanisch: Azərbaycan konstitusiyası) ist die „höchste rechtliche Kraft“ der Republik Aserbaidschan. Sie wurde nach einem Referendum am 12. November 1995 angenommen und trat am 23. November 1995 in Kraft. Sie definiert Aserbaidschan als Republik mit Präsidialsystem und besitzt einen umfassenden Menschenrechtskatalog. Die Exklave Nachitschewan verfügt als Autonome Republik über eine eigene Verfassung.

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  • Die Verfassung Aserbaidschans (Aserbaidschanisch: Azərbaycan konstitusiyası) ist die „höchste rechtliche Kraft“ der Republik Aserbaidschan. Sie wurde nach einem Referendum am 12. November 1995 angenommen und trat am 23. November 1995 in Kraft. Sie definiert Aserbaidschan als Republik mit Präsidialsystem und besitzt einen umfassenden Menschenrechtskatalog. Die Verfassung ist integraler Bestandteil der Politik Aserbaidschans. Sie definiert Aserbaidschan als eine demokratische Republik und enthält Kapitel über die Grundrechte der aserbaidschanischen Bürger und das Prinzip der Gewaltenteilung als Grundsatz für den Staatsaufbau. Sie stellt ein Leitbild des aserbaidschanischen Rechts dar. Die Exklave Nachitschewan verfügt als Autonome Republik über eine eigene Verfassung. (de)
  • Die Verfassung Aserbaidschans (Aserbaidschanisch: Azərbaycan konstitusiyası) ist die „höchste rechtliche Kraft“ der Republik Aserbaidschan. Sie wurde nach einem Referendum am 12. November 1995 angenommen und trat am 23. November 1995 in Kraft. Sie definiert Aserbaidschan als Republik mit Präsidialsystem und besitzt einen umfassenden Menschenrechtskatalog. Die Verfassung ist integraler Bestandteil der Politik Aserbaidschans. Sie definiert Aserbaidschan als eine demokratische Republik und enthält Kapitel über die Grundrechte der aserbaidschanischen Bürger und das Prinzip der Gewaltenteilung als Grundsatz für den Staatsaufbau. Sie stellt ein Leitbild des aserbaidschanischen Rechts dar. Die Exklave Nachitschewan verfügt als Autonome Republik über eine eigene Verfassung. (de)
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  • Die Verfassung Aserbaidschans (Aserbaidschanisch: Azərbaycan konstitusiyası) ist die „höchste rechtliche Kraft“ der Republik Aserbaidschan. Sie wurde nach einem Referendum am 12. November 1995 angenommen und trat am 23. November 1995 in Kraft. Sie definiert Aserbaidschan als Republik mit Präsidialsystem und besitzt einen umfassenden Menschenrechtskatalog. Die Exklave Nachitschewan verfügt als Autonome Republik über eine eigene Verfassung. (de)
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  • Aserbaidschanische Verfassung (de)
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