Der Arzneimittelversandhandel in Deutschland ist im Jahr 2004 mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Apothekengesetzes (ApoG) auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden, die es Apotheken ermöglicht, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente bundesweit zu versenden. Von den etwa 22.000 in Deutschland existierenden stationären Apotheken verfügen derzeit rund 2.200 über eine behördliche Erlaubnis für den Versand von Arzneimitteln. Rund 2 % dieser Apotheken versenden mehr als 1.000 Auslieferungen am Tag und gelten damit als „große Versender“.

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  • Der Arzneimittelversandhandel in Deutschland ist im Jahr 2004 mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Apothekengesetzes (ApoG) auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden, die es Apotheken ermöglicht, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente bundesweit zu versenden. Von den etwa 22.000 in Deutschland existierenden stationären Apotheken verfügen derzeit rund 2.200 über eine behördliche Erlaubnis für den Versand von Arzneimitteln. Rund 2 % dieser Apotheken versenden mehr als 1.000 Auslieferungen am Tag und gelten damit als „große Versender“. In Deutschland ist nach § 43 Abs. 5 AMG (8) aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen der Versand von Tierarzneimitteln für lebensmittelliefernde Tiere verboten. Dies soll verhindern, dass Arzneimittel unkontrolliert Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, verabreicht werden. (de)
  • Der Arzneimittelversandhandel in Deutschland ist im Jahr 2004 mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Apothekengesetzes (ApoG) auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden, die es Apotheken ermöglicht, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente bundesweit zu versenden. Von den etwa 22.000 in Deutschland existierenden stationären Apotheken verfügen derzeit rund 2.200 über eine behördliche Erlaubnis für den Versand von Arzneimitteln. Rund 2 % dieser Apotheken versenden mehr als 1.000 Auslieferungen am Tag und gelten damit als „große Versender“. In Deutschland ist nach § 43 Abs. 5 AMG (8) aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen der Versand von Tierarzneimitteln für lebensmittelliefernde Tiere verboten. Dies soll verhindern, dass Arzneimittel unkontrolliert Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, verabreicht werden. (de)
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  • Der Arzneimittelversandhandel in Deutschland ist im Jahr 2004 mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Apothekengesetzes (ApoG) auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden, die es Apotheken ermöglicht, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente bundesweit zu versenden. Von den etwa 22.000 in Deutschland existierenden stationären Apotheken verfügen derzeit rund 2.200 über eine behördliche Erlaubnis für den Versand von Arzneimitteln. Rund 2 % dieser Apotheken versenden mehr als 1.000 Auslieferungen am Tag und gelten damit als „große Versender“. (de)
  • Der Arzneimittelversandhandel in Deutschland ist im Jahr 2004 mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Apothekengesetzes (ApoG) auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden, die es Apotheken ermöglicht, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente bundesweit zu versenden. Von den etwa 22.000 in Deutschland existierenden stationären Apotheken verfügen derzeit rund 2.200 über eine behördliche Erlaubnis für den Versand von Arzneimitteln. Rund 2 % dieser Apotheken versenden mehr als 1.000 Auslieferungen am Tag und gelten damit als „große Versender“. (de)
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  • Arzneimittelversandhandel in Deutschland (de)
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