Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des Herstellers. Im Sprachgebrauch der Heilberufe wird häufig verkürzt von Rabattvertrag gesprochen.Möglich wurden diese direkten Belieferungs-Verträge durch das im Januar 2003 in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG). Das im Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweiterten ab dem 1. April 2007 die Möglichkeiten der Krankenkassen noch einmal. Zeitgleich starteten viele gesetzliche Krankenkassen die Arzneimittel-Versorgung ihrer Versicherten

Property Value
dbo:abstract
  • Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des Herstellers. Im Sprachgebrauch der Heilberufe wird häufig verkürzt von Rabattvertrag gesprochen.Möglich wurden diese direkten Belieferungs-Verträge durch das im Januar 2003 in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG). Das im Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweiterten ab dem 1. April 2007 die Möglichkeiten der Krankenkassen noch einmal. Zeitgleich starteten viele gesetzliche Krankenkassen die Arzneimittel-Versorgung ihrer Versicherten mithilfe der neuen Rabattverträge. Das Ziel, das die Bundesregierung mit den beiden Gesetzen und den daraus resultierenden Arzneimittel-Rabattverträgen verfolgt, ist die Kostensenkung bei den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Ausgabenreduktion soll zur Absenkung der Lohnnebenkosten beitragen. Neben verschiedenen Komplikationen bei der Umsetzung der Rabattvertrags-Arzneiversorgung durch Lieferengpässe der Vertragshersteller und vielerlei Unsicherheiten der Patienten wegen der Medikamenten-Umstellung ergaben sich vielfältige juristische Probleme, weil zwei teils völlig konträre Rechtsgebiete, Vergaberecht einerseits und Sozialrecht andererseits, bei der Vertragsgestaltung aufeinandertrafen. Bis vor kurzem stritten sich verschiedene Landgerichte samt Vergabekammern mit einigen Sozialgerichten um die Zuständigkeit, die Klagen einiger Arzneimittelhersteller zu entscheiden, welche sich bei der Vergabe benachteiligt fühlten. Nach einer Drohung der Europäischen Kommission mit einer Vertragsverletzungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof definierte die Bundesregierung den gültigen Rechtsweg mittlerweile, um rechtliche Probleme zu minimieren und den pünktlichen Beginn einer neuen Rabattrunde zu ermöglichen.Aufgrund der Probleme, die durch die Rabattverträge aufgeworfen werden, sind sie bei einigen Institutionen des Gesundheitswesens unbeliebt, sodass bereits vereinzelt die Abschaffung der Arzneimittel-Rabattverträge zugunsten alternativer Arzneimittel-Versorgungsmodelle gefordert wurde. Große Krankenkassen und deren Spitzenverband beharren jedoch auf der Beibehaltung der Arzneimittel-Rabattverträge als wirksames Instrument der Kostensenkung. (de)
  • Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des Herstellers. Im Sprachgebrauch der Heilberufe wird häufig verkürzt von Rabattvertrag gesprochen.Möglich wurden diese direkten Belieferungs-Verträge durch das im Januar 2003 in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG). Das im Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweiterten ab dem 1. April 2007 die Möglichkeiten der Krankenkassen noch einmal. Zeitgleich starteten viele gesetzliche Krankenkassen die Arzneimittel-Versorgung ihrer Versicherten mithilfe der neuen Rabattverträge. Das Ziel, das die Bundesregierung mit den beiden Gesetzen und den daraus resultierenden Arzneimittel-Rabattverträgen verfolgt, ist die Kostensenkung bei den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Ausgabenreduktion soll zur Absenkung der Lohnnebenkosten beitragen. Neben verschiedenen Komplikationen bei der Umsetzung der Rabattvertrags-Arzneiversorgung durch Lieferengpässe der Vertragshersteller und vielerlei Unsicherheiten der Patienten wegen der Medikamenten-Umstellung ergaben sich vielfältige juristische Probleme, weil zwei teils völlig konträre Rechtsgebiete, Vergaberecht einerseits und Sozialrecht andererseits, bei der Vertragsgestaltung aufeinandertrafen. Bis vor kurzem stritten sich verschiedene Landgerichte samt Vergabekammern mit einigen Sozialgerichten um die Zuständigkeit, die Klagen einiger Arzneimittelhersteller zu entscheiden, welche sich bei der Vergabe benachteiligt fühlten. Nach einer Drohung der Europäischen Kommission mit einer Vertragsverletzungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof definierte die Bundesregierung den gültigen Rechtsweg mittlerweile, um rechtliche Probleme zu minimieren und den pünktlichen Beginn einer neuen Rabattrunde zu ermöglichen.Aufgrund der Probleme, die durch die Rabattverträge aufgeworfen werden, sind sie bei einigen Institutionen des Gesundheitswesens unbeliebt, sodass bereits vereinzelt die Abschaffung der Arzneimittel-Rabattverträge zugunsten alternativer Arzneimittel-Versorgungsmodelle gefordert wurde. Große Krankenkassen und deren Spitzenverband beharren jedoch auf der Beibehaltung der Arzneimittel-Rabattverträge als wirksames Instrument der Kostensenkung. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 3429512 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 152967222 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des Herstellers. Im Sprachgebrauch der Heilberufe wird häufig verkürzt von Rabattvertrag gesprochen.Möglich wurden diese direkten Belieferungs-Verträge durch das im Januar 2003 in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG). Das im Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweiterten ab dem 1. April 2007 die Möglichkeiten der Krankenkassen noch einmal. Zeitgleich starteten viele gesetzliche Krankenkassen die Arzneimittel-Versorgung ihrer Versicherten (de)
  • Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des Herstellers. Im Sprachgebrauch der Heilberufe wird häufig verkürzt von Rabattvertrag gesprochen.Möglich wurden diese direkten Belieferungs-Verträge durch das im Januar 2003 in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG). Das im Mai 2006 in Kraft getretene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweiterten ab dem 1. April 2007 die Möglichkeiten der Krankenkassen noch einmal. Zeitgleich starteten viele gesetzliche Krankenkassen die Arzneimittel-Versorgung ihrer Versicherten (de)
rdfs:label
  • Arzneimittel-Rabattvertrag (de)
  • Arzneimittel-Rabattvertrag (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of