Die deutsche Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (auch "frühe Nutzenbewertung") ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Rechtsverordnung des Bundes, die zeitgleich mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft trat. Sie regelt die Einzelheiten der Nutzenbewertung von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.

Property Value
dbo:abstract
  • Die deutsche Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (auch "frühe Nutzenbewertung") ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Rechtsverordnung des Bundes, die zeitgleich mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft trat. Sie regelt die Einzelheiten der Nutzenbewertung von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Auf Grundlage der Verordnung entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über den medizinischen Zusatznutzen eines neuen Medikaments im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie. Zuvor evaluiert das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - im Auftrag des G-BA - die zur Verfügung stehenden Daten und gibt eine erste Bewertung / Empfehlung ab. Besteht ein Zusatznutzen, so kann der Arzneimittelhersteller mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) einen Preis für das Medikament aushandeln. Kann der Hersteller nicht beweisen, dass sein Medikament einen Zusatznutzen hat, so ordnet der G-BA das Medikament einer Festbetragsgruppe zu. (de)
  • Die deutsche Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (auch "frühe Nutzenbewertung") ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Rechtsverordnung des Bundes, die zeitgleich mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft trat. Sie regelt die Einzelheiten der Nutzenbewertung von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Auf Grundlage der Verordnung entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über den medizinischen Zusatznutzen eines neuen Medikaments im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie. Zuvor evaluiert das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - im Auftrag des G-BA - die zur Verfügung stehenden Daten und gibt eine erste Bewertung / Empfehlung ab. Besteht ein Zusatznutzen, so kann der Arzneimittelhersteller mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) einen Preis für das Medikament aushandeln. Kann der Hersteller nicht beweisen, dass sein Medikament einen Zusatznutzen hat, so ordnet der G-BA das Medikament einer Festbetragsgruppe zu. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 5955132 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158197735 (xsd:integer)
prop-de:abkürzung
  • AM-NutzenV
prop-de:art
prop-de:datumgesetz
  • 2010-12-28 (xsd:date)
prop-de:fna
  • 860 (xsd:integer)
prop-de:geltungsbereich
prop-de:gesta
  • M002
prop-de:inkrafttreten
  • 2011-01-01 (xsd:date)
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
  • 2014-01-01 (xsd:date)
prop-de:kurztitel
  • Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
prop-de:letzteänderung
  • Art. 2 G vom 27. März 2014
prop-de:rechtsgrundlage
  • Abs. 1 Satz 6 und 7 SGB V
prop-de:rechtsmaterie
prop-de:titel
  • Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V
dct:subject
rdfs:comment
  • Die deutsche Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (auch "frühe Nutzenbewertung") ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Rechtsverordnung des Bundes, die zeitgleich mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft trat. Sie regelt die Einzelheiten der Nutzenbewertung von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. (de)
  • Die deutsche Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (auch "frühe Nutzenbewertung") ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Rechtsverordnung des Bundes, die zeitgleich mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft trat. Sie regelt die Einzelheiten der Nutzenbewertung von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. (de)
rdfs:label
  • Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (de)
  • Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of