Der Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR wurde am 25. Februar 1927 erlassen und mehrere Male revidiert. Auf der Basis des Artikels sollten Personen mit konterrevolutionären Aktivitäten bestraft werden. Die auf Grundlage dessen Verurteilten, „Politische“ und „Konterrevolutionäre“ wurden meistens nach dem Artikel als „58er“ bezeichnet. Im Gulag-Jargon wurde der Strafparagraph kurz der „58er“ genannt.

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  • Der Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR wurde am 25. Februar 1927 erlassen und mehrere Male revidiert. Auf der Basis des Artikels sollten Personen mit konterrevolutionären Aktivitäten bestraft werden. Die auf Grundlage dessen Verurteilten, „Politische“ und „Konterrevolutionäre“ wurden meistens nach dem Artikel als „58er“ bezeichnet. Im Gulag-Jargon wurde der Strafparagraph kurz der „58er“ genannt. Der Paragraph definierte, wer als Klassenfeind beziehungsweise als Volksfeind galt. Diese wurden unterteilt in Verräter und Saboteure. Artikel 58 war ein so genannter Gummiparagraph, seine einzelnen Bestimmungen waren weit auslegbar. (de)
  • Der Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR wurde am 25. Februar 1927 erlassen und mehrere Male revidiert. Auf der Basis des Artikels sollten Personen mit konterrevolutionären Aktivitäten bestraft werden. Die auf Grundlage dessen Verurteilten, „Politische“ und „Konterrevolutionäre“ wurden meistens nach dem Artikel als „58er“ bezeichnet. Im Gulag-Jargon wurde der Strafparagraph kurz der „58er“ genannt. Der Paragraph definierte, wer als Klassenfeind beziehungsweise als Volksfeind galt. Diese wurden unterteilt in Verräter und Saboteure. Artikel 58 war ein so genannter Gummiparagraph, seine einzelnen Bestimmungen waren weit auslegbar. (de)
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  • Der Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR wurde am 25. Februar 1927 erlassen und mehrere Male revidiert. Auf der Basis des Artikels sollten Personen mit konterrevolutionären Aktivitäten bestraft werden. Die auf Grundlage dessen Verurteilten, „Politische“ und „Konterrevolutionäre“ wurden meistens nach dem Artikel als „58er“ bezeichnet. Im Gulag-Jargon wurde der Strafparagraph kurz der „58er“ genannt. (de)
  • Der Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR wurde am 25. Februar 1927 erlassen und mehrere Male revidiert. Auf der Basis des Artikels sollten Personen mit konterrevolutionären Aktivitäten bestraft werden. Die auf Grundlage dessen Verurteilten, „Politische“ und „Konterrevolutionäre“ wurden meistens nach dem Artikel als „58er“ bezeichnet. Im Gulag-Jargon wurde der Strafparagraph kurz der „58er“ genannt. (de)
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  • Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR (de)
  • Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR (de)
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