Der Schluss argumentum a minori ad maius kennzeichnet in der juristischen Methodenlehre den Schluss vom Kleineren auf das Größere: In einer enger gefassten Regelanordnung (typischerweise eine Verbotsanordnung) ist die weitergehende Anordnung enthalten. Aus der jüdischen Literatur ist der Schluss a minori ad maius als qal wa-chomer (wörtlich „Leichtes und Schweres“, Schluss vom Leichteren auf das Schwerere) bekannt.

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  • Der Schluss argumentum a minori ad maius kennzeichnet in der juristischen Methodenlehre den Schluss vom Kleineren auf das Größere: In einer enger gefassten Regelanordnung (typischerweise eine Verbotsanordnung) ist die weitergehende Anordnung enthalten. Der umgekehrte und allgemein bekanntere Schluss argumentum a maiori ad minus ist ebenfalls möglich und nimmt in methodologischen Darstellungen zu den beiden Schlüssen üblicherweise breiteren Raum ein; die Bedeutung des argumentum a maiori ad minus ist in der Rechtswissenschaft ungleich größer. Es handelt sich bei beiden um Anwendungsfälle des Erst-recht-Schlusses, auch argumentum a fortiori genannt. Aus der jüdischen Literatur ist der Schluss a minori ad maius als qal wa-chomer (wörtlich „Leichtes und Schweres“, Schluss vom Leichteren auf das Schwerere) bekannt. (de)
  • Der Schluss argumentum a minori ad maius kennzeichnet in der juristischen Methodenlehre den Schluss vom Kleineren auf das Größere: In einer enger gefassten Regelanordnung (typischerweise eine Verbotsanordnung) ist die weitergehende Anordnung enthalten. Der umgekehrte und allgemein bekanntere Schluss argumentum a maiori ad minus ist ebenfalls möglich und nimmt in methodologischen Darstellungen zu den beiden Schlüssen üblicherweise breiteren Raum ein; die Bedeutung des argumentum a maiori ad minus ist in der Rechtswissenschaft ungleich größer. Es handelt sich bei beiden um Anwendungsfälle des Erst-recht-Schlusses, auch argumentum a fortiori genannt. Aus der jüdischen Literatur ist der Schluss a minori ad maius als qal wa-chomer (wörtlich „Leichtes und Schweres“, Schluss vom Leichteren auf das Schwerere) bekannt. (de)
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  • Der Schluss argumentum a minori ad maius kennzeichnet in der juristischen Methodenlehre den Schluss vom Kleineren auf das Größere: In einer enger gefassten Regelanordnung (typischerweise eine Verbotsanordnung) ist die weitergehende Anordnung enthalten. Aus der jüdischen Literatur ist der Schluss a minori ad maius als qal wa-chomer (wörtlich „Leichtes und Schweres“, Schluss vom Leichteren auf das Schwerere) bekannt. (de)
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  • Argumentum a minori ad maius (de)
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