Ein Archidiakonat war eine kirchliche Verwaltungseinheit, genauer eine Untereinheit eines Bistums, die selbst wieder mehrere Landkapitel und Dekanate umfassen konnte. Ihm stand ein Archidiakon (Erzdiakon) vor, dessen räumliche Gebietshoheit als Bann, seine Einnahmen als Synodalia bezeichnet werden konnten. Eine weitere Unterteilung der Archidiakonate oder der Dekanate gab es auch in sedes, d. h. Erzpriestersitze. Der Begriff des Archidiakonats stammt aus dem 11. Jahrhundert.

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  • Ein Archidiakonat war eine kirchliche Verwaltungseinheit, genauer eine Untereinheit eines Bistums, die selbst wieder mehrere Landkapitel und Dekanate umfassen konnte. Ihm stand ein Archidiakon (Erzdiakon) vor, dessen räumliche Gebietshoheit als Bann, seine Einnahmen als Synodalia bezeichnet werden konnten. Eine weitere Unterteilung der Archidiakonate oder der Dekanate gab es auch in sedes, d. h. Erzpriestersitze. Der Begriff des Archidiakonats stammt aus dem 11. Jahrhundert. (de)
  • Ein Archidiakonat war eine kirchliche Verwaltungseinheit, genauer eine Untereinheit eines Bistums, die selbst wieder mehrere Landkapitel und Dekanate umfassen konnte. Ihm stand ein Archidiakon (Erzdiakon) vor, dessen räumliche Gebietshoheit als Bann, seine Einnahmen als Synodalia bezeichnet werden konnten. Eine weitere Unterteilung der Archidiakonate oder der Dekanate gab es auch in sedes, d. h. Erzpriestersitze. Der Begriff des Archidiakonats stammt aus dem 11. Jahrhundert. (de)
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  • Ein Archidiakonat war eine kirchliche Verwaltungseinheit, genauer eine Untereinheit eines Bistums, die selbst wieder mehrere Landkapitel und Dekanate umfassen konnte. Ihm stand ein Archidiakon (Erzdiakon) vor, dessen räumliche Gebietshoheit als Bann, seine Einnahmen als Synodalia bezeichnet werden konnten. Eine weitere Unterteilung der Archidiakonate oder der Dekanate gab es auch in sedes, d. h. Erzpriestersitze. Der Begriff des Archidiakonats stammt aus dem 11. Jahrhundert. (de)
  • Ein Archidiakonat war eine kirchliche Verwaltungseinheit, genauer eine Untereinheit eines Bistums, die selbst wieder mehrere Landkapitel und Dekanate umfassen konnte. Ihm stand ein Archidiakon (Erzdiakon) vor, dessen räumliche Gebietshoheit als Bann, seine Einnahmen als Synodalia bezeichnet werden konnten. Eine weitere Unterteilung der Archidiakonate oder der Dekanate gab es auch in sedes, d. h. Erzpriestersitze. Der Begriff des Archidiakonats stammt aus dem 11. Jahrhundert. (de)
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  • Archidiakonat (de)
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