Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz von 1974 ist ein Arbeitsgesetzbuch, also eine Kompilation des österreichischen Arbeitsrechts. Neben Kollektivvertrag und Schlichtungswesen, Mindestlohn und Kündigungsschutz kodifiziert es auch Status sowie Rechte und Pflichten des österreichischen und des europäischen Betriebsrats. Die geregelten kollektivrechtlichen Materien umfassen im Einzelnen:

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  • Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz von 1974 ist ein Arbeitsgesetzbuch, also eine Kompilation des österreichischen Arbeitsrechts. Neben Kollektivvertrag und Schlichtungswesen, Mindestlohn und Kündigungsschutz kodifiziert es auch Status sowie Rechte und Pflichten des österreichischen und des europäischen Betriebsrats. Die geregelten kollektivrechtlichen Materien umfassen im Einzelnen: * Kollektivvertrag (§§ 2-21) * Mindestlohntarif (§§ 22-25) * Lehrlingsentschädigung (§§ 26-28) * Betriebsvereinbarung (§§ 29-32) * Betriebsverfassung (§§ 33-39) * Organisationsrecht der Arbeitnehmer (§§ 40-49) * Betriebsrat in Betrieb, Unternehmen und Konzern, Kündigungsschutz (§§ 50-122) * Jugendvertretung (§§ 123-131) * Bestimmungen für einzelne Betriebsarten (§§ 132-140) * Bundeseinigungsamt und Schlichtungsstelle (§§ 141-159) * Europäische Betriebsverfassung und Europäischer Betriebsrat (§§ 171-203) * Rechtsstellung der Arbeitnehmervertreter (§§ 204-205) * Schluss- und Übergangsbestimmungen (§§ 160-170, §§ 206-208) (de)
  • Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz von 1974 ist ein Arbeitsgesetzbuch, also eine Kompilation des österreichischen Arbeitsrechts. Neben Kollektivvertrag und Schlichtungswesen, Mindestlohn und Kündigungsschutz kodifiziert es auch Status sowie Rechte und Pflichten des österreichischen und des europäischen Betriebsrats. Die geregelten kollektivrechtlichen Materien umfassen im Einzelnen: * Kollektivvertrag (§§ 2-21) * Mindestlohntarif (§§ 22-25) * Lehrlingsentschädigung (§§ 26-28) * Betriebsvereinbarung (§§ 29-32) * Betriebsverfassung (§§ 33-39) * Organisationsrecht der Arbeitnehmer (§§ 40-49) * Betriebsrat in Betrieb, Unternehmen und Konzern, Kündigungsschutz (§§ 50-122) * Jugendvertretung (§§ 123-131) * Bestimmungen für einzelne Betriebsarten (§§ 132-140) * Bundeseinigungsamt und Schlichtungsstelle (§§ 141-159) * Europäische Betriebsverfassung und Europäischer Betriebsrat (§§ 171-203) * Rechtsstellung der Arbeitnehmervertreter (§§ 204-205) * Schluss- und Übergangsbestimmungen (§§ 160-170, §§ 206-208) (de)
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  • Arbeitsverfassungsgesetz
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  • Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz von 1974 ist ein Arbeitsgesetzbuch, also eine Kompilation des österreichischen Arbeitsrechts. Neben Kollektivvertrag und Schlichtungswesen, Mindestlohn und Kündigungsschutz kodifiziert es auch Status sowie Rechte und Pflichten des österreichischen und des europäischen Betriebsrats. Die geregelten kollektivrechtlichen Materien umfassen im Einzelnen: (de)
  • Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz von 1974 ist ein Arbeitsgesetzbuch, also eine Kompilation des österreichischen Arbeitsrechts. Neben Kollektivvertrag und Schlichtungswesen, Mindestlohn und Kündigungsschutz kodifiziert es auch Status sowie Rechte und Pflichten des österreichischen und des europäischen Betriebsrats. Die geregelten kollektivrechtlichen Materien umfassen im Einzelnen: (de)
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  • Arbeitsverfassungsgesetz (de)
  • Arbeitsverfassungsgesetz (de)
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