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- Arbeitsunfähigkeit (in Österreich Krankenstand) ist ein arbeitsrechtlicher und ein sozialrechtlicher Begriff. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer in der Regel einen bis zu sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Arbeitsunfähigkeit ist auch Voraussetzung für sozialrechtliche Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, dem Unfallversicherungsträger oder der Arbeitsagentur. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist vom rentenrechtlichen Begriff der Erwerbsminderung (früher Erwerbsunfähigkeit) und dem beamtenrechtlichen Begriff der Dienstunfähigkeit zu unterscheiden. (de)
- Arbeitsunfähigkeit (in Österreich Krankenstand) ist ein arbeitsrechtlicher und ein sozialrechtlicher Begriff. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer in der Regel einen bis zu sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Arbeitsunfähigkeit ist auch Voraussetzung für sozialrechtliche Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, dem Unfallversicherungsträger oder der Arbeitsagentur. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist vom rentenrechtlichen Begriff der Erwerbsminderung (früher Erwerbsunfähigkeit) und dem beamtenrechtlichen Begriff der Dienstunfähigkeit zu unterscheiden. (de)
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- Arbeitsunfähigkeit (in Österreich Krankenstand) ist ein arbeitsrechtlicher und ein sozialrechtlicher Begriff. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer in der Regel einen bis zu sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Arbeitsunfähigkeit ist auch Voraussetzung für sozialrechtliche Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, dem Unfallversicherungsträger oder der Arbeitsagentur. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist vom rentenrechtlichen Begriff der Erwerbsminderung (früher Erwerbsunfähigkeit) und dem beamtenrechtlichen Begriff der Dienstunfähigkeit zu unterscheiden. (de)
- Arbeitsunfähigkeit (in Österreich Krankenstand) ist ein arbeitsrechtlicher und ein sozialrechtlicher Begriff. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer in der Regel einen bis zu sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Arbeitsunfähigkeit ist auch Voraussetzung für sozialrechtliche Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, dem Unfallversicherungsträger oder der Arbeitsagentur. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist vom rentenrechtlichen Begriff der Erwerbsminderung (früher Erwerbsunfähigkeit) und dem beamtenrechtlichen Begriff der Dienstunfähigkeit zu unterscheiden. (de)
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- Arbeitsunfähigkeit (de)
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