Als Arbeitslosenhilfe wurde in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2004 eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung für Arbeitssuchende bezeichnet. Die Leistung wurde von den damaligen Arbeitsämtern (heute Bundesagentur für Arbeit) im Anschluss an das Arbeitslosengeld ausgezahlt und galt als Versicherungsleistung. Die Mittel wurden jedoch vom Staat aus Steuergeldern finanziert. Vorgänger und Vorbild war eine „Krisenunterstützung“ in der Weimarer Republik bzw. im „Dritten Reich“.

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  • Als Arbeitslosenhilfe wurde in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2004 eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung für Arbeitssuchende bezeichnet. Die Leistung wurde von den damaligen Arbeitsämtern (heute Bundesagentur für Arbeit) im Anschluss an das Arbeitslosengeld ausgezahlt und galt als Versicherungsleistung. Die Mittel wurden jedoch vom Staat aus Steuergeldern finanziert. Vorgänger und Vorbild war eine „Krisenunterstützung“ in der Weimarer Republik bzw. im „Dritten Reich“. (de)
  • Als Arbeitslosenhilfe wurde in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2004 eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung für Arbeitssuchende bezeichnet. Die Leistung wurde von den damaligen Arbeitsämtern (heute Bundesagentur für Arbeit) im Anschluss an das Arbeitslosengeld ausgezahlt und galt als Versicherungsleistung. Die Mittel wurden jedoch vom Staat aus Steuergeldern finanziert. Vorgänger und Vorbild war eine „Krisenunterstützung“ in der Weimarer Republik bzw. im „Dritten Reich“. (de)
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  • Als Arbeitslosenhilfe wurde in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2004 eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung für Arbeitssuchende bezeichnet. Die Leistung wurde von den damaligen Arbeitsämtern (heute Bundesagentur für Arbeit) im Anschluss an das Arbeitslosengeld ausgezahlt und galt als Versicherungsleistung. Die Mittel wurden jedoch vom Staat aus Steuergeldern finanziert. Vorgänger und Vorbild war eine „Krisenunterstützung“ in der Weimarer Republik bzw. im „Dritten Reich“. (de)
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  • Arbeitslosenhilfe (de)
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