Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist der Zusammenschluss der seit 1923 in Deutschland bestehenden Sondersysteme, die die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige der kammergebundenen freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbständige Ingenieure und Psychotherapeuten) darstellen. Im System der Altersvorsorge in Deutschland gehört die berufsständische Versorgung ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung zur Regelsicherung der „1. Säule“. (Als „2. Säule“ bezeichnet man die betriebliche Altersversorgung und als „3. Säule“ die ergä

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  • Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist der Zusammenschluss der seit 1923 in Deutschland bestehenden Sondersysteme, die die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige der kammergebundenen freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbständige Ingenieure und Psychotherapeuten) darstellen. Im System der Altersvorsorge in Deutschland gehört die berufsständische Versorgung ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung zur Regelsicherung der „1. Säule“. (Als „2. Säule“ bezeichnet man die betriebliche Altersversorgung und als „3. Säule“ die ergänzende Alterssicherung mit den privaten Lebensversicherungen und der individuellen Höherversicherung in den Versorgungswerken.) Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist ein 1973 gegründeter und im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragener Verein (e. V.) und wird in der Regel mit dem Akronym „ABV“ abgekürzt. Sie versteht sich als Spitzenorganisation der 89 auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen „eigener Art“ für die Angehörigen der in Berufskammern organisierten freien Berufe in Deutschland. Sie vertritt ca. 800.000 Mitglieder. Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist gemeinsamer Name für alle beteiligten Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen nimmt die gemeinsame Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit ihrer Mitgliedseinrichtungen wahr. (de)
  • Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist der Zusammenschluss der seit 1923 in Deutschland bestehenden Sondersysteme, die die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige der kammergebundenen freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbständige Ingenieure und Psychotherapeuten) darstellen. Im System der Altersvorsorge in Deutschland gehört die berufsständische Versorgung ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung zur Regelsicherung der „1. Säule“. (Als „2. Säule“ bezeichnet man die betriebliche Altersversorgung und als „3. Säule“ die ergänzende Alterssicherung mit den privaten Lebensversicherungen und der individuellen Höherversicherung in den Versorgungswerken.) Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist ein 1973 gegründeter und im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragener Verein (e. V.) und wird in der Regel mit dem Akronym „ABV“ abgekürzt. Sie versteht sich als Spitzenorganisation der 89 auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen „eigener Art“ für die Angehörigen der in Berufskammern organisierten freien Berufe in Deutschland. Sie vertritt ca. 800.000 Mitglieder. Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist gemeinsamer Name für alle beteiligten Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen nimmt die gemeinsame Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit ihrer Mitgliedseinrichtungen wahr. (de)
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  • Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist der Zusammenschluss der seit 1923 in Deutschland bestehenden Sondersysteme, die die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige der kammergebundenen freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbständige Ingenieure und Psychotherapeuten) darstellen. Im System der Altersvorsorge in Deutschland gehört die berufsständische Versorgung ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung zur Regelsicherung der „1. Säule“. (Als „2. Säule“ bezeichnet man die betriebliche Altersversorgung und als „3. Säule“ die ergä (de)
  • Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist der Zusammenschluss der seit 1923 in Deutschland bestehenden Sondersysteme, die die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige der kammergebundenen freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbständige Ingenieure und Psychotherapeuten) darstellen. Im System der Altersvorsorge in Deutschland gehört die berufsständische Versorgung ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung zur Regelsicherung der „1. Säule“. (Als „2. Säule“ bezeichnet man die betriebliche Altersversorgung und als „3. Säule“ die ergä (de)
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