Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme in Deutschland. Mit einer Arbeitsgelegenheit (AGH) wird allgemein ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen soll, bezeichnet. Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt und mit Hilfe von öffentlichem Geld angeboten werden.

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  • Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme in Deutschland. Mit einer Arbeitsgelegenheit (AGH) wird allgemein ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen soll, bezeichnet. Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt und mit Hilfe von öffentlichem Geld angeboten werden. Sie bietet Empfängern von Arbeitslosengeld II eine Beschäftigung, die sie zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit nutzen können (§ 16d SGB II). Derartige Tätigkeiten (Zusatzjobs) dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen. Ziel der Zusatzjobs ist, Langzeitarbeitslose an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Ob dieses Ziel erreichbar ist, ist umstritten. Sogenannte MAE-Kräfte gelten nicht als arbeitslos im Sinne des SGB III und werden somit nicht in der Arbeitslosenstatistik ausgewiesen. Zusatzjobs fließen seit 2007 nicht mehr in die Statistik der durchschnittlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter ein, an der sich die Erhöhung der Renten orientiert. Sie wirken sich somit nicht mehr bremsend auf die Rentenerhöhungen aus. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II wird eine Mehraufwandsentschädigung (MAE) gezahlt. Sie soll dem Alg-II-Empfänger die durch Ausübung des Zusatzjobs zusätzlich entstehenden Aufwendungen ersetzen, weil sie in der Regelleistung nicht berücksichtigt sind. Der Mehraufwand wird unter Rückgriff auf die langjährige Verwaltungspraxis zu § 19 BSHG (frühere Sozialhilfe) mit Beträgen zwischen 1,00 Euro und 2,50 Euro pro Stunde entschädigt. Durch einen Zusatzjob entsteht kein reguläres Arbeitsverhältnis, selbst dann nicht, wenn die Heranziehung zu den Arbeiten rechtswidrig war. Die Entschädigung stellt daher kein Arbeitsentgelt dar. (de)
  • Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme in Deutschland. Mit einer Arbeitsgelegenheit (AGH) wird allgemein ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen soll, bezeichnet. Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt und mit Hilfe von öffentlichem Geld angeboten werden. Sie bietet Empfängern von Arbeitslosengeld II eine Beschäftigung, die sie zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit nutzen können (§ 16d SGB II). Derartige Tätigkeiten (Zusatzjobs) dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen. Ziel der Zusatzjobs ist, Langzeitarbeitslose an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Ob dieses Ziel erreichbar ist, ist umstritten. Sogenannte MAE-Kräfte gelten nicht als arbeitslos im Sinne des SGB III und werden somit nicht in der Arbeitslosenstatistik ausgewiesen. Zusatzjobs fließen seit 2007 nicht mehr in die Statistik der durchschnittlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter ein, an der sich die Erhöhung der Renten orientiert. Sie wirken sich somit nicht mehr bremsend auf die Rentenerhöhungen aus. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II wird eine Mehraufwandsentschädigung (MAE) gezahlt. Sie soll dem Alg-II-Empfänger die durch Ausübung des Zusatzjobs zusätzlich entstehenden Aufwendungen ersetzen, weil sie in der Regelleistung nicht berücksichtigt sind. Der Mehraufwand wird unter Rückgriff auf die langjährige Verwaltungspraxis zu § 19 BSHG (frühere Sozialhilfe) mit Beträgen zwischen 1,00 Euro und 2,50 Euro pro Stunde entschädigt. Durch einen Zusatzjob entsteht kein reguläres Arbeitsverhältnis, selbst dann nicht, wenn die Heranziehung zu den Arbeiten rechtswidrig war. Die Entschädigung stellt daher kein Arbeitsentgelt dar. (de)
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  • Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme in Deutschland. Mit einer Arbeitsgelegenheit (AGH) wird allgemein ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen soll, bezeichnet. Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt und mit Hilfe von öffentlichem Geld angeboten werden. (de)
  • Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme in Deutschland. Mit einer Arbeitsgelegenheit (AGH) wird allgemein ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen soll, bezeichnet. Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt und mit Hilfe von öffentlichem Geld angeboten werden. (de)
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  • Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (de)
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