Arbeitsbereitschaft ist ein Begriff des Arbeitsrechts. Hierunter wird in Deutschland die Zeit „wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ verstanden, in welcher der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein und sich bereithalten muss, um die Arbeit sofort und ohne Fremdaufforderung aufzunehmen. Arbeitsbereitschaft ist zum Beispiel die Wartezeit des Rettungsdienstfachpersonals zwischen zwei Einsätzen oder des Fernfahrers beim Be- oder Entladen des LKW.

Property Value
dbo:abstract
  • Arbeitsbereitschaft ist ein Begriff des Arbeitsrechts. Hierunter wird in Deutschland die Zeit „wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ verstanden, in welcher der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein und sich bereithalten muss, um die Arbeit sofort und ohne Fremdaufforderung aufzunehmen. Arbeitsbereitschaft ist zum Beispiel die Wartezeit des Rettungsdienstfachpersonals zwischen zwei Einsätzen oder des Fernfahrers beim Be- oder Entladen des LKW. Arbeitsbereitschaft stellt eine gegenüber der (Voll-)Arbeit mindere Leistung dar. Sie ist ebenso abzugrenzen von dem Bereitschaftsdienst und der Rufbereitschaft, die noch weniger an Arbeitsleistung und Verfügbarkeit des Arbeitnehmers beinhalten. (de)
  • Arbeitsbereitschaft ist ein Begriff des Arbeitsrechts. Hierunter wird in Deutschland die Zeit „wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ verstanden, in welcher der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein und sich bereithalten muss, um die Arbeit sofort und ohne Fremdaufforderung aufzunehmen. Arbeitsbereitschaft ist zum Beispiel die Wartezeit des Rettungsdienstfachpersonals zwischen zwei Einsätzen oder des Fernfahrers beim Be- oder Entladen des LKW. Arbeitsbereitschaft stellt eine gegenüber der (Voll-)Arbeit mindere Leistung dar. Sie ist ebenso abzugrenzen von dem Bereitschaftsdienst und der Rufbereitschaft, die noch weniger an Arbeitsleistung und Verfügbarkeit des Arbeitnehmers beinhalten. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 1497389 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 153584005 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Arbeitsbereitschaft ist ein Begriff des Arbeitsrechts. Hierunter wird in Deutschland die Zeit „wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ verstanden, in welcher der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein und sich bereithalten muss, um die Arbeit sofort und ohne Fremdaufforderung aufzunehmen. Arbeitsbereitschaft ist zum Beispiel die Wartezeit des Rettungsdienstfachpersonals zwischen zwei Einsätzen oder des Fernfahrers beim Be- oder Entladen des LKW. (de)
  • Arbeitsbereitschaft ist ein Begriff des Arbeitsrechts. Hierunter wird in Deutschland die Zeit „wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ verstanden, in welcher der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein und sich bereithalten muss, um die Arbeit sofort und ohne Fremdaufforderung aufzunehmen. Arbeitsbereitschaft ist zum Beispiel die Wartezeit des Rettungsdienstfachpersonals zwischen zwei Einsätzen oder des Fernfahrers beim Be- oder Entladen des LKW. (de)
rdfs:label
  • Arbeitsbereitschaft (de)
  • Arbeitsbereitschaft (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of