In Deutschland ist die Arbeitsassistenz für behinderte Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf einer von mehreren Bestandteilen des umfassenden Ansatzes zur persönlichen Assistenz bei den Verrichtungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft. Auftraggeber der verschiedenen Dienstleistungen zur persönlichen Assistenz ist dabei der behinderte Mensch selbst. Insofern ist die persönliche Assistenz zugleich Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts sowie des Wunsch- und Wahlrechts (§ 9 SGB IX).

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  • In Deutschland ist die Arbeitsassistenz für behinderte Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf einer von mehreren Bestandteilen des umfassenden Ansatzes zur persönlichen Assistenz bei den Verrichtungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft. Auftraggeber der verschiedenen Dienstleistungen zur persönlichen Assistenz ist dabei der behinderte Mensch selbst. Insofern ist die persönliche Assistenz zugleich Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts sowie des Wunsch- und Wahlrechts (§ 9 SGB IX). (de)
  • In Deutschland ist die Arbeitsassistenz für behinderte Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf einer von mehreren Bestandteilen des umfassenden Ansatzes zur persönlichen Assistenz bei den Verrichtungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft. Auftraggeber der verschiedenen Dienstleistungen zur persönlichen Assistenz ist dabei der behinderte Mensch selbst. Insofern ist die persönliche Assistenz zugleich Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts sowie des Wunsch- und Wahlrechts (§ 9 SGB IX). (de)
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  • In Deutschland ist die Arbeitsassistenz für behinderte Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf einer von mehreren Bestandteilen des umfassenden Ansatzes zur persönlichen Assistenz bei den Verrichtungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft. Auftraggeber der verschiedenen Dienstleistungen zur persönlichen Assistenz ist dabei der behinderte Mensch selbst. Insofern ist die persönliche Assistenz zugleich Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts sowie des Wunsch- und Wahlrechts (§ 9 SGB IX). (de)
  • In Deutschland ist die Arbeitsassistenz für behinderte Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf einer von mehreren Bestandteilen des umfassenden Ansatzes zur persönlichen Assistenz bei den Verrichtungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft. Auftraggeber der verschiedenen Dienstleistungen zur persönlichen Assistenz ist dabei der behinderte Mensch selbst. Insofern ist die persönliche Assistenz zugleich Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts sowie des Wunsch- und Wahlrechts (§ 9 SGB IX). (de)
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  • Arbeitsassistenz (Deutschland) (de)
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