Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern, die sich wiederum in * Nettolöhne und -gehälter * Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer * Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer aufteilen lassen, und aus den * Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber. Das Arbeitnehmerentgelt bildet zusammen mit den Unternehmens- und Vermögenseinkommen das Volkseinkommen. Als Anteil am Volkseinkommen bildet es die Lohnquote.

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  • Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern, die sich wiederum in * Nettolöhne und -gehälter * Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer * Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer aufteilen lassen, und aus den * Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber. Das Arbeitnehmerentgelt bildet zusammen mit den Unternehmens- und Vermögenseinkommen das Volkseinkommen. Als Anteil am Volkseinkommen bildet es die Lohnquote. (de)
  • Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern, die sich wiederum in * Nettolöhne und -gehälter * Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer * Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer aufteilen lassen, und aus den * Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber. Das Arbeitnehmerentgelt bildet zusammen mit den Unternehmens- und Vermögenseinkommen das Volkseinkommen. Als Anteil am Volkseinkommen bildet es die Lohnquote. (de)
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