Eine Apostolische Präfektur ist eine Diözese auf Probe in Missionsgebieten. Die Erhebung zur Präfektur macht aus einer Mission sui juris kirchenrechtlich eine der Diözese gleichstehende Teilkirche (Can. 368 CIC). Bei der Apostolischen Präfektur handelt es sich um eine frühe Vorstufe vor der Erhebung zu einer regulären Diözese. Mitte des 20. Jahrhunderts gab es kaum noch Apostolische Präfekturen. Unter Papst Johannes Paul II. nahm deren Zahl wieder zu.

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  • Eine Apostolische Präfektur ist eine Diözese auf Probe in Missionsgebieten. Die Erhebung zur Präfektur macht aus einer Mission sui juris kirchenrechtlich eine der Diözese gleichstehende Teilkirche (Can. 368 CIC). Bei der Apostolischen Präfektur handelt es sich um eine frühe Vorstufe vor der Erhebung zu einer regulären Diözese. Mitte des 20. Jahrhunderts gab es kaum noch Apostolische Präfekturen. Unter Papst Johannes Paul II. nahm deren Zahl wieder zu. Eine Präfektur wird von einem Apostolischen Präfekten geleitet, der zwar selten Bischof ist, jedoch entsprechend einem Diözesanbischof die volle Jurisdiktion über das Präfektorialgebiet ausübt. Wenn die Präfektur sich als lebensfähig erweist, wird sie zum Apostolischen Vikariat erhoben und erhält einen Titularbischof als Ordinarius. Der Präfekt trägt die Kleidung und Insignien eines Bischofs, obwohl er die Bischofsweihe noch nicht empfangen hat. Die Amtsausübung des Apostolischen Präfekten erfolgt nicht in eigener Gewalt, sondern mit ordentlicher, stellvertretender Gewalt im Namen des Papstes. Im Falle der Sedisvakanz wird die Leitung der Teilkirche vom Propräfekten übernommen. (de)
  • Eine Apostolische Präfektur ist eine Diözese auf Probe in Missionsgebieten. Die Erhebung zur Präfektur macht aus einer Mission sui juris kirchenrechtlich eine der Diözese gleichstehende Teilkirche (Can. 368 CIC). Bei der Apostolischen Präfektur handelt es sich um eine frühe Vorstufe vor der Erhebung zu einer regulären Diözese. Mitte des 20. Jahrhunderts gab es kaum noch Apostolische Präfekturen. Unter Papst Johannes Paul II. nahm deren Zahl wieder zu. Eine Präfektur wird von einem Apostolischen Präfekten geleitet, der zwar selten Bischof ist, jedoch entsprechend einem Diözesanbischof die volle Jurisdiktion über das Präfektorialgebiet ausübt. Wenn die Präfektur sich als lebensfähig erweist, wird sie zum Apostolischen Vikariat erhoben und erhält einen Titularbischof als Ordinarius. Der Präfekt trägt die Kleidung und Insignien eines Bischofs, obwohl er die Bischofsweihe noch nicht empfangen hat. Die Amtsausübung des Apostolischen Präfekten erfolgt nicht in eigener Gewalt, sondern mit ordentlicher, stellvertretender Gewalt im Namen des Papstes. Im Falle der Sedisvakanz wird die Leitung der Teilkirche vom Propräfekten übernommen. (de)
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  • Eine Apostolische Präfektur ist eine Diözese auf Probe in Missionsgebieten. Die Erhebung zur Präfektur macht aus einer Mission sui juris kirchenrechtlich eine der Diözese gleichstehende Teilkirche (Can. 368 CIC). Bei der Apostolischen Präfektur handelt es sich um eine frühe Vorstufe vor der Erhebung zu einer regulären Diözese. Mitte des 20. Jahrhunderts gab es kaum noch Apostolische Präfekturen. Unter Papst Johannes Paul II. nahm deren Zahl wieder zu. (de)
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  • Apostolische Präfektur (de)
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