Wenn einer einen andern anweist, eine Leistung an einen Dritten vorzunehmen, liegt eine Anweisung im Rechtssinne vor. Die Anweisung ist, sofern sie in einer Urkunde verlautbart wird, ein Rektapapier. Eine Anweisung, die auf einen Kaufmann ausgestellt ist, kann auch an Order lauten (gekorenes Orderpapier). Anweisungen dienen als Zahlungsmittel oder Kreditmittel. Sie wurden infolge der multilateralen Vereinheitlichung des Scheck- und Wechselrechts (Genfer Wechselrechtsabkommen von 1930 und Genfer Scheckrechtsabkommen von 1931) in ihrer praktischen Bedeutung erheblich zurückgedrängt. Zu ihrer geringen Bedeutung hat auch ihre schlechte Umlauffähigkeit beigetragen.

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  • Wenn einer einen andern anweist, eine Leistung an einen Dritten vorzunehmen, liegt eine Anweisung im Rechtssinne vor. Die Anweisung ist, sofern sie in einer Urkunde verlautbart wird, ein Rektapapier. Eine Anweisung, die auf einen Kaufmann ausgestellt ist, kann auch an Order lauten (gekorenes Orderpapier). Anweisungen dienen als Zahlungsmittel oder Kreditmittel. Sie wurden infolge der multilateralen Vereinheitlichung des Scheck- und Wechselrechts (Genfer Wechselrechtsabkommen von 1930 und Genfer Scheckrechtsabkommen von 1931) in ihrer praktischen Bedeutung erheblich zurückgedrängt. Zu ihrer geringen Bedeutung hat auch ihre schlechte Umlauffähigkeit beigetragen. Eine Anweisung im weiteren Sinne ist die an eine andere Person gerichtete Aufforderung und Ermächtigung, für Rechnung des Anweisenden im eigenen Namen an einen Dritten zu leisten (Überweisung). Das war beispielsweise bei der Postanweisung bis zum Jahre 2002 der Fall. (de)
  • Wenn einer einen andern anweist, eine Leistung an einen Dritten vorzunehmen, liegt eine Anweisung im Rechtssinne vor. Die Anweisung ist, sofern sie in einer Urkunde verlautbart wird, ein Rektapapier. Eine Anweisung, die auf einen Kaufmann ausgestellt ist, kann auch an Order lauten (gekorenes Orderpapier). Anweisungen dienen als Zahlungsmittel oder Kreditmittel. Sie wurden infolge der multilateralen Vereinheitlichung des Scheck- und Wechselrechts (Genfer Wechselrechtsabkommen von 1930 und Genfer Scheckrechtsabkommen von 1931) in ihrer praktischen Bedeutung erheblich zurückgedrängt. Zu ihrer geringen Bedeutung hat auch ihre schlechte Umlauffähigkeit beigetragen. Eine Anweisung im weiteren Sinne ist die an eine andere Person gerichtete Aufforderung und Ermächtigung, für Rechnung des Anweisenden im eigenen Namen an einen Dritten zu leisten (Überweisung). Das war beispielsweise bei der Postanweisung bis zum Jahre 2002 der Fall. (de)
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  • Wenn einer einen andern anweist, eine Leistung an einen Dritten vorzunehmen, liegt eine Anweisung im Rechtssinne vor. Die Anweisung ist, sofern sie in einer Urkunde verlautbart wird, ein Rektapapier. Eine Anweisung, die auf einen Kaufmann ausgestellt ist, kann auch an Order lauten (gekorenes Orderpapier). Anweisungen dienen als Zahlungsmittel oder Kreditmittel. Sie wurden infolge der multilateralen Vereinheitlichung des Scheck- und Wechselrechts (Genfer Wechselrechtsabkommen von 1930 und Genfer Scheckrechtsabkommen von 1931) in ihrer praktischen Bedeutung erheblich zurückgedrängt. Zu ihrer geringen Bedeutung hat auch ihre schlechte Umlauffähigkeit beigetragen. (de)
  • Wenn einer einen andern anweist, eine Leistung an einen Dritten vorzunehmen, liegt eine Anweisung im Rechtssinne vor. Die Anweisung ist, sofern sie in einer Urkunde verlautbart wird, ein Rektapapier. Eine Anweisung, die auf einen Kaufmann ausgestellt ist, kann auch an Order lauten (gekorenes Orderpapier). Anweisungen dienen als Zahlungsmittel oder Kreditmittel. Sie wurden infolge der multilateralen Vereinheitlichung des Scheck- und Wechselrechts (Genfer Wechselrechtsabkommen von 1930 und Genfer Scheckrechtsabkommen von 1931) in ihrer praktischen Bedeutung erheblich zurückgedrängt. Zu ihrer geringen Bedeutung hat auch ihre schlechte Umlauffähigkeit beigetragen. (de)
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  • Anweisung (Recht) (de)
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