Ein Anwaltlicher Journaldienst (auch Anwaltlicher Pikettdienst, Piketdienst Strafverteidiger) ermöglicht den verlässlichen Zugang zu einer fachlich fundierten Strafverteidigung im Fürstentum Liechtenstein auch außerhalb von üblichen Bürozeiten, insbesondere am Abend und am Wochenende. Dazu wurde von der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer (LIRAK) eine eigene Hotline-Nummer eingerichtet und betrieben, welche vom Beschuldigten jeweils beim zuständigen Piketrichter oder der Landespolizei abgefragt werden kann (zudem liegt ein Informationsblatt mit dieser Nummer auf).

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  • Ein Anwaltlicher Journaldienst (auch Anwaltlicher Pikettdienst, Piketdienst Strafverteidiger) ermöglicht den verlässlichen Zugang zu einer fachlich fundierten Strafverteidigung im Fürstentum Liechtenstein auch außerhalb von üblichen Bürozeiten, insbesondere am Abend und am Wochenende. Dazu wurde von der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer (LIRAK) eine eigene Hotline-Nummer eingerichtet und betrieben, welche vom Beschuldigten jeweils beim zuständigen Piketrichter oder der Landespolizei abgefragt werden kann (zudem liegt ein Informationsblatt mit dieser Nummer auf). Die erbrachten Leistungen des Strafverteidigers werden von diesem abgerechnet und umfassen z.B. das konkrete Einschreiten eines Verteidigers im Rahmen dieses anwaltlichen Journaldienstes und die telefonische Beratungen, Antragstellung, die An- und Rückreise zur Polizeidienststellen und anderen Örtlichkeiten. Erfolgt die Beratung und Beiziehung des Journal-Anwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe, werden die aufgewendeten Kosten über die Rechtsanwaltskammer dem Land Liechtenstein belastet. Die Einrichtung des anwaltlichen Journaldienstes wird etwa ein bis zweimal pro Monat in Anspruch genommen.In Liechtenstein zugelassene und eingetragene Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet am anwaltlichen Journaldienst teilzunehmen. Im Jahr 2013 beteiligten sich lediglich etwa 8 % der eingetragenen Rechtsanwälte am Journaldienst. Es sind aktuell nur in Liechtenstein zugelassene Rechtsanwälte befugt, den anwaltlichen Journaldienst auszuüben. (de)
  • Ein Anwaltlicher Journaldienst (auch Anwaltlicher Pikettdienst, Piketdienst Strafverteidiger) ermöglicht den verlässlichen Zugang zu einer fachlich fundierten Strafverteidigung im Fürstentum Liechtenstein auch außerhalb von üblichen Bürozeiten, insbesondere am Abend und am Wochenende. Dazu wurde von der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer (LIRAK) eine eigene Hotline-Nummer eingerichtet und betrieben, welche vom Beschuldigten jeweils beim zuständigen Piketrichter oder der Landespolizei abgefragt werden kann (zudem liegt ein Informationsblatt mit dieser Nummer auf). Die erbrachten Leistungen des Strafverteidigers werden von diesem abgerechnet und umfassen z.B. das konkrete Einschreiten eines Verteidigers im Rahmen dieses anwaltlichen Journaldienstes und die telefonische Beratungen, Antragstellung, die An- und Rückreise zur Polizeidienststellen und anderen Örtlichkeiten. Erfolgt die Beratung und Beiziehung des Journal-Anwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe, werden die aufgewendeten Kosten über die Rechtsanwaltskammer dem Land Liechtenstein belastet. Die Einrichtung des anwaltlichen Journaldienstes wird etwa ein bis zweimal pro Monat in Anspruch genommen.In Liechtenstein zugelassene und eingetragene Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet am anwaltlichen Journaldienst teilzunehmen. Im Jahr 2013 beteiligten sich lediglich etwa 8 % der eingetragenen Rechtsanwälte am Journaldienst. Es sind aktuell nur in Liechtenstein zugelassene Rechtsanwälte befugt, den anwaltlichen Journaldienst auszuüben. (de)
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  • Ein Anwaltlicher Journaldienst (auch Anwaltlicher Pikettdienst, Piketdienst Strafverteidiger) ermöglicht den verlässlichen Zugang zu einer fachlich fundierten Strafverteidigung im Fürstentum Liechtenstein auch außerhalb von üblichen Bürozeiten, insbesondere am Abend und am Wochenende. Dazu wurde von der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer (LIRAK) eine eigene Hotline-Nummer eingerichtet und betrieben, welche vom Beschuldigten jeweils beim zuständigen Piketrichter oder der Landespolizei abgefragt werden kann (zudem liegt ein Informationsblatt mit dieser Nummer auf). (de)
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  • Anwaltlicher Journaldienst (de)
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