Die Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung sieht eine Verpflichtung der Beantwortung von Anliegen von Institutionen und Einzelpersonen vor, zum Teil mit einer Befristung.

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  • Die Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung sieht eine Verpflichtung der Beantwortung von Anliegen von Institutionen und Einzelpersonen vor, zum Teil mit einer Befristung. (de)
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  • Die Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung sieht eine Verpflichtung der Beantwortung von Anliegen von Institutionen und Einzelpersonen vor, zum Teil mit einer Befristung. (de)
  • Die Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung sieht eine Verpflichtung der Beantwortung von Anliegen von Institutionen und Einzelpersonen vor, zum Teil mit einer Befristung. (de)
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  • Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung (de)
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