Antoine F. Goetschel (* 24. August 1958 in Zürich) ist ein Schweizer Rechtsanwalt, der im Bereich Tierschutzrecht tätig ist. Er ist ehemaliger Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich (Tieranwalt) und war von November 2007 bis 2010 Stiftungsrat-Vizepräsident der von ihm 1994 errichteten und während 13 Jahren als Geschäftsleiter geführten Stiftung für das Tier im Recht.

Property Value
dbo:abstract
  • Antoine F. Goetschel (* 24. August 1958 in Zürich) ist ein Schweizer Rechtsanwalt, der im Bereich Tierschutzrecht tätig ist. Er ist ehemaliger Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich (Tieranwalt) und war von November 2007 bis 2010 Stiftungsrat-Vizepräsident der von ihm 1994 errichteten und während 13 Jahren als Geschäftsleiter geführten Stiftung für das Tier im Recht. Seit 1984 ist Goetschel auf Fragen der Mensch-Tier-Beziehung im Recht spezialisiert. Er hat zahlreiche Bücher und Aufsätze zum Tierschutzrecht (Schweizer und internationales Tierschutzrecht) (mit-) verfasst, so etwa den Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz (Kluge, Hrsg.; 2003) sowie zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (1986), das „Das Tier im Recht – 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung“ (2003), die Tier-CD-ROM (2004), den Praxisratgeber „Tier im Recht transparent“ (2008), „Tiere klagen an“ (2012) und zahlreiche Gutachten über Fragen von Ethik und Recht in der Mensch-Tier-Beziehung zum Schweizer, deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht und darüber referiert. Er ist Lehrbeauftragter für Tierschutzrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Wintersemester 2004/05 und 2006/2007) und Träger des wichtigsten Tierschutz-Preises der Schweiz (Fleitmann-Stiftung, 2005). Mit Erfolg hat er sich mit der Stiftung für das Tier im Recht u. a. für die Lösung der Tiere vom Sachstatus im Schweizer Recht (1989–2003), die Ergänzung der Schweizer Bundesverfassung mit dem Schutz der Tierwürde (1992), das Verbot sexueller Handlungen mit Tieren (2008) oder die Einführung des Amtes des Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen (Tieranwalt) im Kanton Zürich (1992) eingesetzt. Das Amt des Tieranwalts wurde von Goetschel, seit er im November 2007 auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen vom Regierungsrat gewählt wurde, als dritter Amtsträger selbst geführt. Das Amt wurde Ende 2010 mit der Einführung einer neuen nationalen Strafprozessordnung aufgehoben. 2010 verlor Goetschel den so genannten „Hechtprozess“ gegen einen Angler, dessen Beschreibung des Fangs eines 116-Zentimeter-Hechts mit einem langen Drill in einer Tageszeitung erschien. Der Zürcher Tierschutzverein reichte Anzeige wegen Tierquälerei ein, da es nicht zwingend nötig gewesen sei, den Fisch so lange zu drillen. Goetschel übernahm von Amtes wegen die Anklage. Das Gericht sprach den Angler jedoch frei. Goetschel arbeitet heute als Rechtsanwalt, Willensvollstrecker und Internationaler Berater für das Tier im Recht und Ethik in Zürich, Schweiz. Er steht Regierungen, Tierschutzorganisationen, Universitäten und den Medien als Referent und Gutachter zur Verfügung. 2013 referiert er im französischen Senat in Paris, bei der 24th New Zealand Companion Animal Conference in Auckland, Neuseeland, sowie als Gastdozent beim australischen Tierschutzinstitut Voiceless und wirkt im Dokumentarfilm The Ghosts in Our Machine mit. (de)
  • Antoine F. Goetschel (* 24. August 1958 in Zürich) ist ein Schweizer Rechtsanwalt, der im Bereich Tierschutzrecht tätig ist. Er ist ehemaliger Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich (Tieranwalt) und war von November 2007 bis 2010 Stiftungsrat-Vizepräsident der von ihm 1994 errichteten und während 13 Jahren als Geschäftsleiter geführten Stiftung für das Tier im Recht. Seit 1984 ist Goetschel auf Fragen der Mensch-Tier-Beziehung im Recht spezialisiert. Er hat zahlreiche Bücher und Aufsätze zum Tierschutzrecht (Schweizer und internationales Tierschutzrecht) (mit-) verfasst, so etwa den Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz (Kluge, Hrsg.; 2003) sowie zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (1986), das „Das Tier im Recht – 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung“ (2003), die Tier-CD-ROM (2004), den Praxisratgeber „Tier im Recht transparent“ (2008), „Tiere klagen an“ (2012) und zahlreiche Gutachten über Fragen von Ethik und Recht in der Mensch-Tier-Beziehung zum Schweizer, deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht und darüber referiert. Er ist Lehrbeauftragter für Tierschutzrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Wintersemester 2004/05 und 2006/2007) und Träger des wichtigsten Tierschutz-Preises der Schweiz (Fleitmann-Stiftung, 2005). Mit Erfolg hat er sich mit der Stiftung für das Tier im Recht u. a. für die Lösung der Tiere vom Sachstatus im Schweizer Recht (1989–2003), die Ergänzung der Schweizer Bundesverfassung mit dem Schutz der Tierwürde (1992), das Verbot sexueller Handlungen mit Tieren (2008) oder die Einführung des Amtes des Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen (Tieranwalt) im Kanton Zürich (1992) eingesetzt. Das Amt des Tieranwalts wurde von Goetschel, seit er im November 2007 auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen vom Regierungsrat gewählt wurde, als dritter Amtsträger selbst geführt. Das Amt wurde Ende 2010 mit der Einführung einer neuen nationalen Strafprozessordnung aufgehoben. 2010 verlor Goetschel den so genannten „Hechtprozess“ gegen einen Angler, dessen Beschreibung des Fangs eines 116-Zentimeter-Hechts mit einem langen Drill in einer Tageszeitung erschien. Der Zürcher Tierschutzverein reichte Anzeige wegen Tierquälerei ein, da es nicht zwingend nötig gewesen sei, den Fisch so lange zu drillen. Goetschel übernahm von Amtes wegen die Anklage. Das Gericht sprach den Angler jedoch frei. Goetschel arbeitet heute als Rechtsanwalt, Willensvollstrecker und Internationaler Berater für das Tier im Recht und Ethik in Zürich, Schweiz. Er steht Regierungen, Tierschutzorganisationen, Universitäten und den Medien als Referent und Gutachter zur Verfügung. 2013 referiert er im französischen Senat in Paris, bei der 24th New Zealand Companion Animal Conference in Auckland, Neuseeland, sowie als Gastdozent beim australischen Tierschutzinstitut Voiceless und wirkt im Dokumentarfilm The Ghosts in Our Machine mit. (de)
dbo:birthDate
  • 1958-08-24 (xsd:date)
dbo:birthPlace
dbo:individualisedGnd
  • 123542979
dbo:lccn
  • n/86/46711
dbo:viafId
  • 3382695
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 1788275 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 155527348 (xsd:integer)
prop-de:kurzbeschreibung
  • Schweizer Rechtsanwalt, Experte für Tierschutzrecht
prop-de:typ
  • p
dc:description
  • Schweizer Rechtsanwalt, Experte für Tierschutzrecht
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Antoine F. Goetschel (* 24. August 1958 in Zürich) ist ein Schweizer Rechtsanwalt, der im Bereich Tierschutzrecht tätig ist. Er ist ehemaliger Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich (Tieranwalt) und war von November 2007 bis 2010 Stiftungsrat-Vizepräsident der von ihm 1994 errichteten und während 13 Jahren als Geschäftsleiter geführten Stiftung für das Tier im Recht. (de)
  • Antoine F. Goetschel (* 24. August 1958 in Zürich) ist ein Schweizer Rechtsanwalt, der im Bereich Tierschutzrecht tätig ist. Er ist ehemaliger Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich (Tieranwalt) und war von November 2007 bis 2010 Stiftungsrat-Vizepräsident der von ihm 1994 errichteten und während 13 Jahren als Geschäftsleiter geführten Stiftung für das Tier im Recht. (de)
rdfs:label
  • Antoine F. Goetschel (de)
  • Antoine F. Goetschel (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:givenName
  • Antoine F.
foaf:isPrimaryTopicOf
foaf:name
  • Goetschel, Antoine F. (de)
  • Antoine F. Goetschel
foaf:surname
  • Goetschel
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is foaf:primaryTopic of