Unter Anstößer wird im Sprachgebrauch ein Anrainer, Anlieger, Anwohner aber auch teilweise ein Hausgenosse, Nachbar oder einfach auch Mitmensch verstanden. Nach Adelung bedeutet Anstoßen, Anstösser (Anstoßung, anstoßen, anstößet, stößt, stößet) eine körperliche nachbarschaftliche Nahebeziehung / ein Angrenzen. In der schweizerischen Rechtspraxis und Politik wird das Wort auch im Sinne von Antragsteller verwendet (derjenige, der ein rechtliches oder politisches Verfahren, einen Prozess etc. anstößt).

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  • Unter Anstößer wird im Sprachgebrauch ein Anrainer, Anlieger, Anwohner aber auch teilweise ein Hausgenosse, Nachbar oder einfach auch Mitmensch verstanden. Nach Adelung bedeutet Anstoßen, Anstösser (Anstoßung, anstoßen, anstößet, stößt, stößet) eine körperliche nachbarschaftliche Nahebeziehung / ein Angrenzen. Der Begriff Anstößer (der An|stö|ßer) findet sich in der Gegenwart vor allem noch in der schweizerischen und liechtensteinischen Rechtssprache (schweizerische Schreibweise: Anstösser). Die Verwendung des Wortes besteht vor allem in Sinne von Anrainer. Die Verwendung des Wortes ist aber in der schweizerischen und liechtensteinischen Rechtspraxis rückläufig. In der schweizerischen Rechtspraxis und Politik wird das Wort auch im Sinne von Antragsteller verwendet (derjenige, der ein rechtliches oder politisches Verfahren, einen Prozess etc. anstößt). Beispiele: der Acker stößt an den Weg an, Deutschland stößt an Österreich, ein Haus stößt an das andere an, ein Zimmer an das andere etc. Ebenso können Herrschaften und Provinzen aneinander anstoßen. Weiters: Grenzanstoss, Seeanstoss, Straßenanstösser, Anstössergemeinde etc. (de)
  • Unter Anstößer wird im Sprachgebrauch ein Anrainer, Anlieger, Anwohner aber auch teilweise ein Hausgenosse, Nachbar oder einfach auch Mitmensch verstanden. Nach Adelung bedeutet Anstoßen, Anstösser (Anstoßung, anstoßen, anstößet, stößt, stößet) eine körperliche nachbarschaftliche Nahebeziehung / ein Angrenzen. Der Begriff Anstößer (der An|stö|ßer) findet sich in der Gegenwart vor allem noch in der schweizerischen und liechtensteinischen Rechtssprache (schweizerische Schreibweise: Anstösser). Die Verwendung des Wortes besteht vor allem in Sinne von Anrainer. Die Verwendung des Wortes ist aber in der schweizerischen und liechtensteinischen Rechtspraxis rückläufig. In der schweizerischen Rechtspraxis und Politik wird das Wort auch im Sinne von Antragsteller verwendet (derjenige, der ein rechtliches oder politisches Verfahren, einen Prozess etc. anstößt). Beispiele: der Acker stößt an den Weg an, Deutschland stößt an Österreich, ein Haus stößt an das andere an, ein Zimmer an das andere etc. Ebenso können Herrschaften und Provinzen aneinander anstoßen. Weiters: Grenzanstoss, Seeanstoss, Straßenanstösser, Anstössergemeinde etc. (de)
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  • 978-3-11-016575-3
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  • Variantenwörterbuch des Deutschen, Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol (de)
  • Variantenwörterbuch des Deutschen, Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol (de)
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  • Kyvelos, Rhea; Nyffenegger, Regula; Oehler, Thomas, und andere
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  • De Gruyter
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  • Unter Anstößer wird im Sprachgebrauch ein Anrainer, Anlieger, Anwohner aber auch teilweise ein Hausgenosse, Nachbar oder einfach auch Mitmensch verstanden. Nach Adelung bedeutet Anstoßen, Anstösser (Anstoßung, anstoßen, anstößet, stößt, stößet) eine körperliche nachbarschaftliche Nahebeziehung / ein Angrenzen. In der schweizerischen Rechtspraxis und Politik wird das Wort auch im Sinne von Antragsteller verwendet (derjenige, der ein rechtliches oder politisches Verfahren, einen Prozess etc. anstößt). (de)
  • Unter Anstößer wird im Sprachgebrauch ein Anrainer, Anlieger, Anwohner aber auch teilweise ein Hausgenosse, Nachbar oder einfach auch Mitmensch verstanden. Nach Adelung bedeutet Anstoßen, Anstösser (Anstoßung, anstoßen, anstößet, stößt, stößet) eine körperliche nachbarschaftliche Nahebeziehung / ein Angrenzen. In der schweizerischen Rechtspraxis und Politik wird das Wort auch im Sinne von Antragsteller verwendet (derjenige, der ein rechtliches oder politisches Verfahren, einen Prozess etc. anstößt). (de)
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  • Anstößer (de)
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