Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die – in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sogenannten Berücksichtigungszeiten – eine beitragsfreie Zeit ist. Sie kann sowohl dem Grunde wie der Höhe nach zu anwartschaftserhöhenden Rentenansprüchen führen.

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  • Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die – in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sogenannten Berücksichtigungszeiten – eine beitragsfreie Zeit ist. Sie kann sowohl dem Grunde wie der Höhe nach zu anwartschaftserhöhenden Rentenansprüchen führen. (de)
  • Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die – in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sogenannten Berücksichtigungszeiten – eine beitragsfreie Zeit ist. Sie kann sowohl dem Grunde wie der Höhe nach zu anwartschaftserhöhenden Rentenansprüchen führen. (de)
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  • Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die – in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sogenannten Berücksichtigungszeiten – eine beitragsfreie Zeit ist. Sie kann sowohl dem Grunde wie der Höhe nach zu anwartschaftserhöhenden Rentenansprüchen führen. (de)
  • Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die – in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sogenannten Berücksichtigungszeiten – eine beitragsfreie Zeit ist. Sie kann sowohl dem Grunde wie der Höhe nach zu anwartschaftserhöhenden Rentenansprüchen führen. (de)
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  • Anrechnungszeit (de)
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