Die Anonim Şirket (auch: Anonim Ortaklık, abgekürzt: A.Ş., deutsch ‚anonyme Gesellschaft‘) ist die Rechtsform einer Aktiengesellschaft in der Türkei. Die Rechtsform der A.Ş. ist zwingend für Banken, Versicherungen, Leasingunternehmen und Kapitalanlageunternehmen vorgeschrieben und wird insbesondere von den größeren türkischen Unternehmen genutzt. Die Gründung der Istanbuler Aktienbörse İMKB 1989 hat sich zeitweise für A.Ş. sehr positiv ausgewirkt.

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  • Die Anonim Şirket (auch: Anonim Ortaklık, abgekürzt: A.Ş., deutsch ‚anonyme Gesellschaft‘) ist die Rechtsform einer Aktiengesellschaft in der Türkei. Die Rechtsform der A.Ş. ist zwingend für Banken, Versicherungen, Leasingunternehmen und Kapitalanlageunternehmen vorgeschrieben und wird insbesondere von den größeren türkischen Unternehmen genutzt. Die Gründung der Istanbuler Aktienbörse İMKB 1989 hat sich zeitweise für A.Ş. sehr positiv ausgewirkt. Die Gründung aller Gesellschaften zum Zwecke der Gewinnerzielung ist im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu /TTK) in Art. 136 nach dem Numerus-clausus-Prinzip geregelt.Zur Gründung einer A.Ş. ist seit dem 1. August 2012 nur ein Kapitalgeber (juristische oder natürliche Personen) erforderlich.Der als Satzung bezeichnete Gesellschaftsvertrag muss einen bestimmten Mindestinhalt, wie persönliche Angaben der Gesellschafter, Gegenstand des Unternehmens, Handelsfirma und Sitz der Gesellschaft sowie Art und Höhe der Kapitaleinlagen, aufweisen und durch das Handelsministerium genehmigt werden.Das Grundkapital bei Unternehmensgründung (in Form von Geld oder Sachleistungen) muss seit dem Jahr 2002 mindestens 50.000 TRY betragen (Art. 272 TTK).Die Aktiengesellschaft besitzt nach Art. 269, 300 TTK mit der Eintragung ins Handelsregister eine eigne Rechtspersönlichkeit.Für Verbindlichkeiten haftet dann die A.Ş. mit ihrem Geschäftsvermögen; die Haftung der Anteilseigner ist auf ihren Aktienanteil beschränkt. Das türkische Handelsgesetzbuch von 1957 (TTK) wurde von Ernst Eduard Hirsch entworfen und vom schweizerischen und deutschen Handelsgesetz beeinflusst. Im Jahre 1999 wurde ein neues HGB geplant und ein Entwurf liegt seit 2005 vor, hat jedoch bisher nicht Gesetzeskraft. (de)
  • Die Anonim Şirket (auch: Anonim Ortaklık, abgekürzt: A.Ş., deutsch ‚anonyme Gesellschaft‘) ist die Rechtsform einer Aktiengesellschaft in der Türkei. Die Rechtsform der A.Ş. ist zwingend für Banken, Versicherungen, Leasingunternehmen und Kapitalanlageunternehmen vorgeschrieben und wird insbesondere von den größeren türkischen Unternehmen genutzt. Die Gründung der Istanbuler Aktienbörse İMKB 1989 hat sich zeitweise für A.Ş. sehr positiv ausgewirkt. Die Gründung aller Gesellschaften zum Zwecke der Gewinnerzielung ist im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu /TTK) in Art. 136 nach dem Numerus-clausus-Prinzip geregelt.Zur Gründung einer A.Ş. ist seit dem 1. August 2012 nur ein Kapitalgeber (juristische oder natürliche Personen) erforderlich.Der als Satzung bezeichnete Gesellschaftsvertrag muss einen bestimmten Mindestinhalt, wie persönliche Angaben der Gesellschafter, Gegenstand des Unternehmens, Handelsfirma und Sitz der Gesellschaft sowie Art und Höhe der Kapitaleinlagen, aufweisen und durch das Handelsministerium genehmigt werden.Das Grundkapital bei Unternehmensgründung (in Form von Geld oder Sachleistungen) muss seit dem Jahr 2002 mindestens 50.000 TRY betragen (Art. 272 TTK).Die Aktiengesellschaft besitzt nach Art. 269, 300 TTK mit der Eintragung ins Handelsregister eine eigne Rechtspersönlichkeit.Für Verbindlichkeiten haftet dann die A.Ş. mit ihrem Geschäftsvermögen; die Haftung der Anteilseigner ist auf ihren Aktienanteil beschränkt. Das türkische Handelsgesetzbuch von 1957 (TTK) wurde von Ernst Eduard Hirsch entworfen und vom schweizerischen und deutschen Handelsgesetz beeinflusst. Im Jahre 1999 wurde ein neues HGB geplant und ein Entwurf liegt seit 2005 vor, hat jedoch bisher nicht Gesetzeskraft. (de)
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  • Die Anonim Şirket (auch: Anonim Ortaklık, abgekürzt: A.Ş., deutsch ‚anonyme Gesellschaft‘) ist die Rechtsform einer Aktiengesellschaft in der Türkei. Die Rechtsform der A.Ş. ist zwingend für Banken, Versicherungen, Leasingunternehmen und Kapitalanlageunternehmen vorgeschrieben und wird insbesondere von den größeren türkischen Unternehmen genutzt. Die Gründung der Istanbuler Aktienbörse İMKB 1989 hat sich zeitweise für A.Ş. sehr positiv ausgewirkt. (de)
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  • Anonim Şirket (de)
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