Ein Anlageausschuss berät Kapitalanlagegesellschaften (KAG) häufig bei der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte. Es handelt sich zumeist um Fachleute der jeweiligen Branche. In der Praxis sind sie ein beliebtes Mittel, um unabhängigen Sachverstand zu bündeln. Ziel der Einrichtung eines solchen Ausschusses ist die Einflussnahme der Kapitalanleger auf die Anlageentscheidung.

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  • Ein Anlageausschuss berät Kapitalanlagegesellschaften (KAG) häufig bei der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte. Es handelt sich zumeist um Fachleute der jeweiligen Branche. In der Praxis sind sie ein beliebtes Mittel, um unabhängigen Sachverstand zu bündeln. Ziel der Einrichtung eines solchen Ausschusses ist die Einflussnahme der Kapitalanleger auf die Anlageentscheidung. (de)
  • Ein Anlageausschuss berät Kapitalanlagegesellschaften (KAG) häufig bei der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte. Es handelt sich zumeist um Fachleute der jeweiligen Branche. In der Praxis sind sie ein beliebtes Mittel, um unabhängigen Sachverstand zu bündeln. Ziel der Einrichtung eines solchen Ausschusses ist die Einflussnahme der Kapitalanleger auf die Anlageentscheidung. (de)
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  • Ein Anlageausschuss berät Kapitalanlagegesellschaften (KAG) häufig bei der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte. Es handelt sich zumeist um Fachleute der jeweiligen Branche. In der Praxis sind sie ein beliebtes Mittel, um unabhängigen Sachverstand zu bündeln. Ziel der Einrichtung eines solchen Ausschusses ist die Einflussnahme der Kapitalanleger auf die Anlageentscheidung. (de)
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  • Anlageausschuss (de)
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