Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Wichtig in Deutschland ist die Unterscheidung zwischen grundsätzlicher Zuständigkeit der 16 einzelnen Länder, Amtssprachen innerhalb Deutschlands aufgrund ihrer originären eigenstaatlichen Kulturhoheit zu bestimmen, und der nur auf Bundesaufgaben (in eigenen Angelegenheiten) beschränkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ überwiegt. Die einzige normativ genannte Amtssprache in Deutschland auf gesamtstaatlicher Ebene ist Deutsch. Bundesbehörden und Bundesgerichte in Deutschland kommunizieren in der Amtssprache Deutsch. Bundesgesetze und -erlasse sind in der Regel in deutscher Sprache verfasst. Durch Unternormstellung (Ratifikation) des Rechts der Europäischen Union, weiteren internationalen Rechts und internationaler Verträge können auch in Deutschland fremdsprachige Gesetze und Abmachungen Gesetzeskraft erlangen (siehe dazu Abschnitt „Gesetzessprachen innerhalb Deutschlands“). Deutsch ist auch in allen Ländern innerhalb Deutschlands Amtssprache; einzelne Länder haben weitere Amtssprachen. Im Falle der Unternormstellung internationalen Rechts durch die (Bundes-)Länder gilt Gleiches wie auf Bundesebene. (de)
- Wichtig in Deutschland ist die Unterscheidung zwischen grundsätzlicher Zuständigkeit der 16 einzelnen Länder, Amtssprachen innerhalb Deutschlands aufgrund ihrer originären eigenstaatlichen Kulturhoheit zu bestimmen, und der nur auf Bundesaufgaben (in eigenen Angelegenheiten) beschränkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ überwiegt. Die einzige normativ genannte Amtssprache in Deutschland auf gesamtstaatlicher Ebene ist Deutsch. Bundesbehörden und Bundesgerichte in Deutschland kommunizieren in der Amtssprache Deutsch. Bundesgesetze und -erlasse sind in der Regel in deutscher Sprache verfasst. Durch Unternormstellung (Ratifikation) des Rechts der Europäischen Union, weiteren internationalen Rechts und internationaler Verträge können auch in Deutschland fremdsprachige Gesetze und Abmachungen Gesetzeskraft erlangen (siehe dazu Abschnitt „Gesetzessprachen innerhalb Deutschlands“). Deutsch ist auch in allen Ländern innerhalb Deutschlands Amtssprache; einzelne Länder haben weitere Amtssprachen. Im Falle der Unternormstellung internationalen Rechts durch die (Bundes-)Länder gilt Gleiches wie auf Bundesebene. (de)
|
dbo:wikiPageExternalLink
| |
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Wichtig in Deutschland ist die Unterscheidung zwischen grundsätzlicher Zuständigkeit der 16 einzelnen Länder, Amtssprachen innerhalb Deutschlands aufgrund ihrer originären eigenstaatlichen Kulturhoheit zu bestimmen, und der nur auf Bundesaufgaben (in eigenen Angelegenheiten) beschränkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ überwiegt. Deutsch ist auch in allen Ländern innerhalb Deutschlands Amtssprache; einzelne Länder haben weitere Amtssprachen. Im Falle der Unternormstellung internationalen Rechts durch die (Bundes-)Länder gilt Gleiches wie auf Bundesebene. (de)
- Wichtig in Deutschland ist die Unterscheidung zwischen grundsätzlicher Zuständigkeit der 16 einzelnen Länder, Amtssprachen innerhalb Deutschlands aufgrund ihrer originären eigenstaatlichen Kulturhoheit zu bestimmen, und der nur auf Bundesaufgaben (in eigenen Angelegenheiten) beschränkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ überwiegt. Deutsch ist auch in allen Ländern innerhalb Deutschlands Amtssprache; einzelne Länder haben weitere Amtssprachen. Im Falle der Unternormstellung internationalen Rechts durch die (Bundes-)Länder gilt Gleiches wie auf Bundesebene. (de)
|
rdfs:label
|
- Amtssprachen innerhalb Deutschlands (de)
- Amtssprachen innerhalb Deutschlands (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageRedirects
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |