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- Amtspflicht ist eine Dienstpflicht des Beamten, die durch die Ausübung seines Amtes begründet wird. Der Begriff kommt u. a. im Zivilrecht vor (§ 839 BGB) und ist eine Schutzvorschrift zu Gunsten von Geschädigten, die durch fehlerhafte Amtsausübung einen Vermögensschaden erlitten haben. (de)
- Amtspflicht ist eine Dienstpflicht des Beamten, die durch die Ausübung seines Amtes begründet wird. Der Begriff kommt u. a. im Zivilrecht vor (§ 839 BGB) und ist eine Schutzvorschrift zu Gunsten von Geschädigten, die durch fehlerhafte Amtsausübung einen Vermögensschaden erlitten haben. (de)
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- Amtspflicht ist eine Dienstpflicht des Beamten, die durch die Ausübung seines Amtes begründet wird. Der Begriff kommt u. a. im Zivilrecht vor (§ 839 BGB) und ist eine Schutzvorschrift zu Gunsten von Geschädigten, die durch fehlerhafte Amtsausübung einen Vermögensschaden erlitten haben. (de)
- Amtspflicht ist eine Dienstpflicht des Beamten, die durch die Ausübung seines Amtes begründet wird. Der Begriff kommt u. a. im Zivilrecht vor (§ 839 BGB) und ist eine Schutzvorschrift zu Gunsten von Geschädigten, die durch fehlerhafte Amtsausübung einen Vermögensschaden erlitten haben. (de)
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- Amtspflicht (de)
- Amtspflicht (de)
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