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- Das Amt Rotenburg war eine territoriale Verwaltungseinheit der Landgrafschaft Hessen und ab 1567 der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Zwischen 1627 und 1834 gehörte es mit der Residenzstadt Rotenburg an der Fulda zur landgräflichen Nebenlinie von Hessen-Rotenburg, der sogenannten „Rotenburger Quart“. Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Kurfürstentums Hessen im Jahr 1821 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. (de)
- Das Amt Rotenburg war eine territoriale Verwaltungseinheit der Landgrafschaft Hessen und ab 1567 der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Zwischen 1627 und 1834 gehörte es mit der Residenzstadt Rotenburg an der Fulda zur landgräflichen Nebenlinie von Hessen-Rotenburg, der sogenannten „Rotenburger Quart“. Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Kurfürstentums Hessen im Jahr 1821 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. (de)
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- Das Amt Rotenburg war eine territoriale Verwaltungseinheit der Landgrafschaft Hessen und ab 1567 der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Zwischen 1627 und 1834 gehörte es mit der Residenzstadt Rotenburg an der Fulda zur landgräflichen Nebenlinie von Hessen-Rotenburg, der sogenannten „Rotenburger Quart“. Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Kurfürstentums Hessen im Jahr 1821 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. (de)
- Das Amt Rotenburg war eine territoriale Verwaltungseinheit der Landgrafschaft Hessen und ab 1567 der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Zwischen 1627 und 1834 gehörte es mit der Residenzstadt Rotenburg an der Fulda zur landgräflichen Nebenlinie von Hessen-Rotenburg, der sogenannten „Rotenburger Quart“. Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Kurfürstentums Hessen im Jahr 1821 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. (de)
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- Amt Rotenburg (de)
- Amt Rotenburg (de)
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