Ämter sind interkommunale Kooperationen in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Größere Gemeinden, die eine eigene Verwaltung haben, nennt man amtsfrei. Ein Amt ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft.

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  • Ämter sind interkommunale Kooperationen in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Größere Gemeinden, die eine eigene Verwaltung haben, nennt man amtsfrei. Ein Amt ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft. Es existieren 85 Ämter in Schleswig-Holstein (Stand 1. Januar 2012), 79 Ämter in Mecklenburg-Vorpommern sowie 52 Ämter in Brandenburg (Stand Januar 2013). Bis zum Inkrafttreten der Gebiets- und Verwaltungsreformen 1970 in Rheinland-Pfalz, 1974 im Saarland bzw. 1975 in Nordrhein-Westfalen gab es auch dort Ämter. (de)
  • Ämter sind interkommunale Kooperationen in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Größere Gemeinden, die eine eigene Verwaltung haben, nennt man amtsfrei. Ein Amt ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft. Es existieren 85 Ämter in Schleswig-Holstein (Stand 1. Januar 2012), 79 Ämter in Mecklenburg-Vorpommern sowie 52 Ämter in Brandenburg (Stand Januar 2013). Bis zum Inkrafttreten der Gebiets- und Verwaltungsreformen 1970 in Rheinland-Pfalz, 1974 im Saarland bzw. 1975 in Nordrhein-Westfalen gab es auch dort Ämter. (de)
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  • Ämter sind interkommunale Kooperationen in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Größere Gemeinden, die eine eigene Verwaltung haben, nennt man amtsfrei. Ein Amt ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft. (de)
  • Ämter sind interkommunale Kooperationen in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Größere Gemeinden, die eine eigene Verwaltung haben, nennt man amtsfrei. Ein Amt ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft. (de)
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  • Amt (Kommunalrecht) (de)
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