Das deutsche Amateurfunkgesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst. Es wurde am 4. März 1949 der Vollversammlung des Wirtschaftsrats der Bizone vorgelegt und von dieser angenommen. Am 14. März 1949 wurde es ausgefertigt und trat am 23. März 1949 in Kraft, also noch vor dem Grundgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige Gesetz zum Fernmeldewesen. Die allgemeinen Regelungen im Amateurfunkgesetz werden durch die Amateurfunkverordnung ergänzt.

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  • Das deutsche Amateurfunkgesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst. Es wurde am 4. März 1949 der Vollversammlung des Wirtschaftsrats der Bizone vorgelegt und von dieser angenommen. Am 14. März 1949 wurde es ausgefertigt und trat am 23. März 1949 in Kraft, also noch vor dem Grundgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige Gesetz zum Fernmeldewesen. Die allgemeinen Regelungen im Amateurfunkgesetz werden durch die Amateurfunkverordnung ergänzt. Das Amateurfunkgesetz wurde am 16. Mai 1997 zur heutigen Fassung novelliert (AFuG 1997). Seitdem wurden lediglich kleinere Änderungen vorgenommen, beispielsweise die Umstellung auf den Euro. (de)
  • Das deutsche Amateurfunkgesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst. Es wurde am 4. März 1949 der Vollversammlung des Wirtschaftsrats der Bizone vorgelegt und von dieser angenommen. Am 14. März 1949 wurde es ausgefertigt und trat am 23. März 1949 in Kraft, also noch vor dem Grundgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige Gesetz zum Fernmeldewesen. Die allgemeinen Regelungen im Amateurfunkgesetz werden durch die Amateurfunkverordnung ergänzt. Das Amateurfunkgesetz wurde am 16. Mai 1997 zur heutigen Fassung novelliert (AFuG 1997). Seitdem wurden lediglich kleinere Änderungen vorgenommen, beispielsweise die Umstellung auf den Euro. (de)
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  • Amateurfunkgesetz
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  • Gesetz über den Amateurfunk
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  • Das deutsche Amateurfunkgesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst. Es wurde am 4. März 1949 der Vollversammlung des Wirtschaftsrats der Bizone vorgelegt und von dieser angenommen. Am 14. März 1949 wurde es ausgefertigt und trat am 23. März 1949 in Kraft, also noch vor dem Grundgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige Gesetz zum Fernmeldewesen. Die allgemeinen Regelungen im Amateurfunkgesetz werden durch die Amateurfunkverordnung ergänzt. (de)
  • Das deutsche Amateurfunkgesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst. Es wurde am 4. März 1949 der Vollversammlung des Wirtschaftsrats der Bizone vorgelegt und von dieser angenommen. Am 14. März 1949 wurde es ausgefertigt und trat am 23. März 1949 in Kraft, also noch vor dem Grundgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige Gesetz zum Fernmeldewesen. Die allgemeinen Regelungen im Amateurfunkgesetz werden durch die Amateurfunkverordnung ergänzt. (de)
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  • Amateurfunkgesetz (de)
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