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- Als Altersgrenze bezeichnet man das Lebensalter, bis zu dem oder ab dem ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte (zum Beispiel Schutzrechte) gelten. Zur Zulässigkeit von Altersgrenzen im Hinblick auf Diskriminierungsverbote siehe Altersdiskriminierung. (de)
- Als Altersgrenze bezeichnet man das Lebensalter, bis zu dem oder ab dem ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte (zum Beispiel Schutzrechte) gelten. Zur Zulässigkeit von Altersgrenzen im Hinblick auf Diskriminierungsverbote siehe Altersdiskriminierung. (de)
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- Eine Verwaltung im Dienst einer halben Milliarde europäischer Bürger. Personalreform der Europäischen Kommission (de)
- Eine Verwaltung im Dienst einer halben Milliarde europäischer Bürger. Personalreform der Europäischen Kommission (de)
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- Als Altersgrenze bezeichnet man das Lebensalter, bis zu dem oder ab dem ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte (zum Beispiel Schutzrechte) gelten. Zur Zulässigkeit von Altersgrenzen im Hinblick auf Diskriminierungsverbote siehe Altersdiskriminierung. (de)
- Als Altersgrenze bezeichnet man das Lebensalter, bis zu dem oder ab dem ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte (zum Beispiel Schutzrechte) gelten. Zur Zulässigkeit von Altersgrenzen im Hinblick auf Diskriminierungsverbote siehe Altersdiskriminierung. (de)
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- Altersgrenze (de)
- Altersgrenze (de)
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