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- Die Immatrikulation im Alten Reichsritterstand oder auch Alten Reichsfreiherrenstand war eine Adelsanerkennung im Heiligen Römischen Reich im 16., 17. und 18. Jahrhundert, die Bezug auf die altadligen Ahnen des Immatrikulierten nahm. So wurde gleichzeitig die Abstammung vom alten Adel oder vom uralten Ritterstand anerkannt, auch wenn diese Adelsfamilien genau wie nobilierte Bürgerliche später als briefadelig galten. Diese Form der Adelserhebung hatte ihren Ursprung in Böhmen und den habsburgischen bzw. österreichischen Erblanden, aber auch in Mähren, wo die Bezeichnung als „alter“ Ritter ebenfalls häufig vorkam. Franz von Meinders wurde 1682 in Wien in den Alten Reichsritterstand erhoben, was von brandenburgischer Seite bestätigt wurde. Im kaiserlichen Adels-Diplom wurde meistens das Prädikat Edle(r Herr) von Ort/Familienname vergeben, oft mit dem Vorrecht des privilegium denominandi.Teilweise wurden bei verdunkeltem Adel den Eltern und eventuell auch den Großeltern im Nachhinein auch nach dem Tode ein Adelsprädikat gewährt. Es wurden in der Urkunde die ritterbürtigen und edelfreien Vorfahren sowie deren Ämter und Taten erwähnt.Es gab aber keine einheitliche Form der Ernennung. Personen, die in den Alten Reichsritterstand erhoben wurden, mussten für Ämter normalerweise keine gesonderte Ahnenprobe erbringen, die den Adel der Eltern, der Großeltern und in einigen Fällen auch der Urgroßeltern nachwies. Hierdurch war der Zugang, ohne ein Abwarten in die 3. Generation, zu den deutschen Ritterorden (z.b. Malteserorden, Johanniterorden) und in die Hofämter von Stiften möglich. (de)
- Die Immatrikulation im Alten Reichsritterstand oder auch Alten Reichsfreiherrenstand war eine Adelsanerkennung im Heiligen Römischen Reich im 16., 17. und 18. Jahrhundert, die Bezug auf die altadligen Ahnen des Immatrikulierten nahm. So wurde gleichzeitig die Abstammung vom alten Adel oder vom uralten Ritterstand anerkannt, auch wenn diese Adelsfamilien genau wie nobilierte Bürgerliche später als briefadelig galten. Diese Form der Adelserhebung hatte ihren Ursprung in Böhmen und den habsburgischen bzw. österreichischen Erblanden, aber auch in Mähren, wo die Bezeichnung als „alter“ Ritter ebenfalls häufig vorkam. Franz von Meinders wurde 1682 in Wien in den Alten Reichsritterstand erhoben, was von brandenburgischer Seite bestätigt wurde. Im kaiserlichen Adels-Diplom wurde meistens das Prädikat Edle(r Herr) von Ort/Familienname vergeben, oft mit dem Vorrecht des privilegium denominandi.Teilweise wurden bei verdunkeltem Adel den Eltern und eventuell auch den Großeltern im Nachhinein auch nach dem Tode ein Adelsprädikat gewährt. Es wurden in der Urkunde die ritterbürtigen und edelfreien Vorfahren sowie deren Ämter und Taten erwähnt.Es gab aber keine einheitliche Form der Ernennung. Personen, die in den Alten Reichsritterstand erhoben wurden, mussten für Ämter normalerweise keine gesonderte Ahnenprobe erbringen, die den Adel der Eltern, der Großeltern und in einigen Fällen auch der Urgroßeltern nachwies. Hierdurch war der Zugang, ohne ein Abwarten in die 3. Generation, zu den deutschen Ritterorden (z.b. Malteserorden, Johanniterorden) und in die Hofämter von Stiften möglich. (de)
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- Die Immatrikulation im Alten Reichsritterstand oder auch Alten Reichsfreiherrenstand war eine Adelsanerkennung im Heiligen Römischen Reich im 16., 17. und 18. Jahrhundert, die Bezug auf die altadligen Ahnen des Immatrikulierten nahm. So wurde gleichzeitig die Abstammung vom alten Adel oder vom uralten Ritterstand anerkannt, auch wenn diese Adelsfamilien genau wie nobilierte Bürgerliche später als briefadelig galten. (de)
- Die Immatrikulation im Alten Reichsritterstand oder auch Alten Reichsfreiherrenstand war eine Adelsanerkennung im Heiligen Römischen Reich im 16., 17. und 18. Jahrhundert, die Bezug auf die altadligen Ahnen des Immatrikulierten nahm. So wurde gleichzeitig die Abstammung vom alten Adel oder vom uralten Ritterstand anerkannt, auch wenn diese Adelsfamilien genau wie nobilierte Bürgerliche später als briefadelig galten. (de)
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