Altenteil, Ausgedinge (Österreich) oder Austrag (Bayern) heißen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag ist eine Form des Leibgedinges. Andere Bezeichnungen sind Altenteilerhaus, Ausnahme. – Der Nutznießer wird bisweilen als Altenteiler oder Auszügler bezeichnet.

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  • Altenteil, Ausgedinge (Österreich) oder Austrag (Bayern) heißen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag ist eine Form des Leibgedinges. Andere Bezeichnungen sind Altenteilerhaus, Ausnahme. – Der Nutznießer wird bisweilen als Altenteiler oder Auszügler bezeichnet. (de)
  • Altenteil, Ausgedinge (Österreich) oder Austrag (Bayern) heißen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag ist eine Form des Leibgedinges. Andere Bezeichnungen sind Altenteilerhaus, Ausnahme. – Der Nutznießer wird bisweilen als Altenteiler oder Auszügler bezeichnet. (de)
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  • Altenteil, Ausgedinge (Österreich) oder Austrag (Bayern) heißen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag ist eine Form des Leibgedinges. Andere Bezeichnungen sind Altenteilerhaus, Ausnahme. – Der Nutznießer wird bisweilen als Altenteiler oder Auszügler bezeichnet. (de)
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  • Altenteil (de)
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