Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) regelt das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden in Österreich. Gesonderte Verfahrensregelungen bestehen zwar insbesondere für das Verwaltungsstrafrecht (Verwaltungsstrafgesetz), die Agrarbehörden (Agrarverfahrensgesetz) und die Dienstbehörden im öffentlichen Dienst (Dienstrechtsverfahrensgesetz), die ihrerseits jedoch in weiten Teilen auf das AVG verweisen. Die Abgabenbehörden haben ihre Verfahren hingegen nach völlig anderen Vorschriften, und zwar nach der Bundesabgabenordnung, abzuwickeln.

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  • Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) regelt das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden in Österreich. Gesonderte Verfahrensregelungen bestehen zwar insbesondere für das Verwaltungsstrafrecht (Verwaltungsstrafgesetz), die Agrarbehörden (Agrarverfahrensgesetz) und die Dienstbehörden im öffentlichen Dienst (Dienstrechtsverfahrensgesetz), die ihrerseits jedoch in weiten Teilen auf das AVG verweisen. Die Abgabenbehörden haben ihre Verfahren hingegen nach völlig anderen Vorschriften, und zwar nach der Bundesabgabenordnung, abzuwickeln. (de)
  • Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) regelt das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden in Österreich. Gesonderte Verfahrensregelungen bestehen zwar insbesondere für das Verwaltungsstrafrecht (Verwaltungsstrafgesetz), die Agrarbehörden (Agrarverfahrensgesetz) und die Dienstbehörden im öffentlichen Dienst (Dienstrechtsverfahrensgesetz), die ihrerseits jedoch in weiten Teilen auf das AVG verweisen. Die Abgabenbehörden haben ihre Verfahren hingegen nach völlig anderen Vorschriften, und zwar nach der Bundesabgabenordnung, abzuwickeln. (de)
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  • Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) regelt das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden in Österreich. Gesonderte Verfahrensregelungen bestehen zwar insbesondere für das Verwaltungsstrafrecht (Verwaltungsstrafgesetz), die Agrarbehörden (Agrarverfahrensgesetz) und die Dienstbehörden im öffentlichen Dienst (Dienstrechtsverfahrensgesetz), die ihrerseits jedoch in weiten Teilen auf das AVG verweisen. Die Abgabenbehörden haben ihre Verfahren hingegen nach völlig anderen Vorschriften, und zwar nach der Bundesabgabenordnung, abzuwickeln. (de)
  • Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) regelt das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden in Österreich. Gesonderte Verfahrensregelungen bestehen zwar insbesondere für das Verwaltungsstrafrecht (Verwaltungsstrafgesetz), die Agrarbehörden (Agrarverfahrensgesetz) und die Dienstbehörden im öffentlichen Dienst (Dienstrechtsverfahrensgesetz), die ihrerseits jedoch in weiten Teilen auf das AVG verweisen. Die Abgabenbehörden haben ihre Verfahren hingegen nach völlig anderen Vorschriften, und zwar nach der Bundesabgabenordnung, abzuwickeln. (de)
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