Der Rechtsbegriff Allgemeine Gesetze wird unter anderem in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz (GG) verwendet. Danach finden die Rechte des Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Property Value
dbo:abstract
  • Der Rechtsbegriff Allgemeine Gesetze wird unter anderem in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz (GG) verwendet. Danach finden die Rechte des Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind dies alle materiellen Gesetze, die sich nicht gegen die Grundrechte als solche richten, sondern ein Rechtsgut schützen, das gegenüber den Grundrechten den Vorrang hat. D. h. ein „allgemeines Gesetz“ schränkt ein Grundrecht ein, dies tut es aber zum Wohle der Allgemeinheit. --Friedmilkshakecollector (Diskussion) 09:43, 20. Sep. 2016 (CEST) Die „allgemeinen Gesetze“ dürfen aber die Bedeutung der Grundrechte nicht verkennen, seinen Wesensgehalt nicht antasten und nicht unverhältnismäßig sein. (de)
  • Der Rechtsbegriff Allgemeine Gesetze wird unter anderem in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz (GG) verwendet. Danach finden die Rechte des Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind dies alle materiellen Gesetze, die sich nicht gegen die Grundrechte als solche richten, sondern ein Rechtsgut schützen, das gegenüber den Grundrechten den Vorrang hat. D. h. ein „allgemeines Gesetz“ schränkt ein Grundrecht ein, dies tut es aber zum Wohle der Allgemeinheit. --Friedmilkshakecollector (Diskussion) 09:43, 20. Sep. 2016 (CEST) Die „allgemeinen Gesetze“ dürfen aber die Bedeutung der Grundrechte nicht verkennen, seinen Wesensgehalt nicht antasten und nicht unverhältnismäßig sein. (de)
dbo:wikiPageID
  • 921034 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158092969 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Der Rechtsbegriff Allgemeine Gesetze wird unter anderem in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz (GG) verwendet. Danach finden die Rechte des Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (de)
  • Der Rechtsbegriff Allgemeine Gesetze wird unter anderem in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz (GG) verwendet. Danach finden die Rechte des Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (de)
rdfs:label
  • Allgemeines Gesetz (de)
  • Allgemeines Gesetz (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of