Als alkoholfrei (auch analkoholisch) werden Getränke und Speisen bezeichnet, die keinen Alkohol enthalten, sowie Getränke, deren Alkoholgehalt als gering angesehen wird. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Eine Kennzeichnung des Alkoholgehaltes ist nach der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung erst ab 1,2 % vol erforderlich.

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  • Als alkoholfrei (auch analkoholisch) werden Getränke und Speisen bezeichnet, die keinen Alkohol enthalten, sowie Getränke, deren Alkoholgehalt als gering angesehen wird. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Eine Kennzeichnung des Alkoholgehaltes ist nach der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung erst ab 1,2 % vol erforderlich. In der Umgangssprache wird oftmals irrtümlich der Ausdruck antialkoholisch (bedeutet: gegen Alkohol) verwendet, der von dem Begriff Antialkoholiker abgeleitet wird. Die Bezeichnung „ohne Alkohol“ darf ein Lebensmittel nur tragen, wenn der Alkoholgehalt 0,0 % beträgt, für Weine ist dies technologisch bedingt nie der Fall. Bei Produkten, die aus Früchten bestehen oder Früchte enthalten, ist dies allerdings fast nie der Fall. Fruchtsäfte können beispielsweise bis zu 1 % vol durch natürliche Gärung enthalten. (de)
  • Als alkoholfrei (auch analkoholisch) werden Getränke und Speisen bezeichnet, die keinen Alkohol enthalten, sowie Getränke, deren Alkoholgehalt als gering angesehen wird. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Eine Kennzeichnung des Alkoholgehaltes ist nach der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung erst ab 1,2 % vol erforderlich. In der Umgangssprache wird oftmals irrtümlich der Ausdruck antialkoholisch (bedeutet: gegen Alkohol) verwendet, der von dem Begriff Antialkoholiker abgeleitet wird. Die Bezeichnung „ohne Alkohol“ darf ein Lebensmittel nur tragen, wenn der Alkoholgehalt 0,0 % beträgt, für Weine ist dies technologisch bedingt nie der Fall. Bei Produkten, die aus Früchten bestehen oder Früchte enthalten, ist dies allerdings fast nie der Fall. Fruchtsäfte können beispielsweise bis zu 1 % vol durch natürliche Gärung enthalten. (de)
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  • Als alkoholfrei (auch analkoholisch) werden Getränke und Speisen bezeichnet, die keinen Alkohol enthalten, sowie Getränke, deren Alkoholgehalt als gering angesehen wird. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Eine Kennzeichnung des Alkoholgehaltes ist nach der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung erst ab 1,2 % vol erforderlich. (de)
  • Als alkoholfrei (auch analkoholisch) werden Getränke und Speisen bezeichnet, die keinen Alkohol enthalten, sowie Getränke, deren Alkoholgehalt als gering angesehen wird. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Eine Kennzeichnung des Alkoholgehaltes ist nach der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung erst ab 1,2 % vol erforderlich. (de)
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  • Alkoholfrei (de)
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