Unter dem Namen Aktion Rumpelkammer, auch Lumpensammlerfall, ist ein Beschluss des Ersten Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 bekannt. Die Entscheidung versteht den persönlichen und sachlichen Schutzbereich der Religionsfreiheit, Art. 4 GG, sehr weit und ist damit bis heute richtungsweisend.

Property Value
dbo:abstract
  • Unter dem Namen Aktion Rumpelkammer, auch Lumpensammlerfall, ist ein Beschluss des Ersten Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 bekannt. Die Entscheidung versteht den persönlichen und sachlichen Schutzbereich der Religionsfreiheit, Art. 4 GG, sehr weit und ist damit bis heute richtungsweisend. (de)
  • Unter dem Namen Aktion Rumpelkammer, auch Lumpensammlerfall, ist ein Beschluss des Ersten Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 bekannt. Die Entscheidung versteht den persönlichen und sachlichen Schutzbereich der Religionsfreiheit, Art. 4 GG, sehr weit und ist damit bis heute richtungsweisend. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 1587570 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156507238 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Unter dem Namen Aktion Rumpelkammer, auch Lumpensammlerfall, ist ein Beschluss des Ersten Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 bekannt. Die Entscheidung versteht den persönlichen und sachlichen Schutzbereich der Religionsfreiheit, Art. 4 GG, sehr weit und ist damit bis heute richtungsweisend. (de)
  • Unter dem Namen Aktion Rumpelkammer, auch Lumpensammlerfall, ist ein Beschluss des Ersten Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 bekannt. Die Entscheidung versteht den persönlichen und sachlichen Schutzbereich der Religionsfreiheit, Art. 4 GG, sehr weit und ist damit bis heute richtungsweisend. (de)
rdfs:label
  • Aktion Rumpelkammer (de)
  • Aktion Rumpelkammer (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of