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- Akademischer Rat (AkadR bzw. AR) ist eine Amtsbezeichnung für einen deutschen Beamten im höheren Dienst, der an einer wissenschaftlichen Hochschule (z.B. Universität) in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist. In Bayern ist landesrechtlich auch eine Beschäftigung an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften als Sachbearbeiter zulässig. (de)
- Akademischer Rat (AkadR bzw. AR) ist eine Amtsbezeichnung für einen deutschen Beamten im höheren Dienst, der an einer wissenschaftlichen Hochschule (z.B. Universität) in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist. In Bayern ist landesrechtlich auch eine Beschäftigung an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften als Sachbearbeiter zulässig. (de)
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- Akademischer Rat (AkadR bzw. AR) ist eine Amtsbezeichnung für einen deutschen Beamten im höheren Dienst, der an einer wissenschaftlichen Hochschule (z.B. Universität) in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist. In Bayern ist landesrechtlich auch eine Beschäftigung an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften als Sachbearbeiter zulässig. (de)
- Akademischer Rat (AkadR bzw. AR) ist eine Amtsbezeichnung für einen deutschen Beamten im höheren Dienst, der an einer wissenschaftlichen Hochschule (z.B. Universität) in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist. In Bayern ist landesrechtlich auch eine Beschäftigung an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften als Sachbearbeiter zulässig. (de)
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- Akademischer Rat (de)
- Akademischer Rat (de)
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