Als Agrardiesel bezeichnet man in Deutschland Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verbraucht wird. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten nach dem Gesetz zur Einführung einer Vergütung der Mineralölsteuer für die Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselgesetz – AgrdG) vom 21. Dezember 2000 auf Antrag für den nachgewiesenen Verbrauch von Dieselkraftstoff eine teilweise Rückvergütung der Mineralölsteuer (Steuererleichterung) von dem zuständigen Hauptzollamt. Die Verwendung von Biodiesel und Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei. Die Steuerrückerstattung beim Einsatz dieser Kraftstoffe erfolgt wie beim Agrardiesel, wobei aber kein Selbstbehalt sowie keine Deckelung vorgesehen ist. Der Selbstbehalt und die Deckelung wu

Property Value
dbo:abstract
  • Als Agrardiesel bezeichnet man in Deutschland Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verbraucht wird. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten nach dem Gesetz zur Einführung einer Vergütung der Mineralölsteuer für die Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselgesetz – AgrdG) vom 21. Dezember 2000 auf Antrag für den nachgewiesenen Verbrauch von Dieselkraftstoff eine teilweise Rückvergütung der Mineralölsteuer (Steuererleichterung) von dem zuständigen Hauptzollamt. Die Verwendung von Biodiesel und Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei. Die Steuerrückerstattung beim Einsatz dieser Kraftstoffe erfolgt wie beim Agrardiesel, wobei aber kein Selbstbehalt sowie keine Deckelung vorgesehen ist. Der Selbstbehalt und die Deckelung wurden allerdings auch seit 2008 bei Dieselkraftstoffen ausgesetzt. (de)
  • Als Agrardiesel bezeichnet man in Deutschland Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verbraucht wird. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten nach dem Gesetz zur Einführung einer Vergütung der Mineralölsteuer für die Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselgesetz – AgrdG) vom 21. Dezember 2000 auf Antrag für den nachgewiesenen Verbrauch von Dieselkraftstoff eine teilweise Rückvergütung der Mineralölsteuer (Steuererleichterung) von dem zuständigen Hauptzollamt. Die Verwendung von Biodiesel und Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei. Die Steuerrückerstattung beim Einsatz dieser Kraftstoffe erfolgt wie beim Agrardiesel, wobei aber kein Selbstbehalt sowie keine Deckelung vorgesehen ist. Der Selbstbehalt und die Deckelung wurden allerdings auch seit 2008 bei Dieselkraftstoffen ausgesetzt. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 423565 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 154472783 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Als Agrardiesel bezeichnet man in Deutschland Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verbraucht wird. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten nach dem Gesetz zur Einführung einer Vergütung der Mineralölsteuer für die Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselgesetz – AgrdG) vom 21. Dezember 2000 auf Antrag für den nachgewiesenen Verbrauch von Dieselkraftstoff eine teilweise Rückvergütung der Mineralölsteuer (Steuererleichterung) von dem zuständigen Hauptzollamt. Die Verwendung von Biodiesel und Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei. Die Steuerrückerstattung beim Einsatz dieser Kraftstoffe erfolgt wie beim Agrardiesel, wobei aber kein Selbstbehalt sowie keine Deckelung vorgesehen ist. Der Selbstbehalt und die Deckelung wu (de)
  • Als Agrardiesel bezeichnet man in Deutschland Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verbraucht wird. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten nach dem Gesetz zur Einführung einer Vergütung der Mineralölsteuer für die Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselgesetz – AgrdG) vom 21. Dezember 2000 auf Antrag für den nachgewiesenen Verbrauch von Dieselkraftstoff eine teilweise Rückvergütung der Mineralölsteuer (Steuererleichterung) von dem zuständigen Hauptzollamt. Die Verwendung von Biodiesel und Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei. Die Steuerrückerstattung beim Einsatz dieser Kraftstoffe erfolgt wie beim Agrardiesel, wobei aber kein Selbstbehalt sowie keine Deckelung vorgesehen ist. Der Selbstbehalt und die Deckelung wu (de)
rdfs:label
  • Agrardiesel (de)
  • Agrardiesel (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of