Mit dem Abzeichengesetz 1960 wurde in Österreich das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen unter Strafe gestellt. Der offizielle Langtitel des Gesetzes lautet Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden. Das Gesetz wurde vor allem eingeführt, um nationalsozialistische Propaganda in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Die bisher letzte Änderung fand im Jahr 2012 statt (Stand: Februar 2015).

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  • Mit dem Abzeichengesetz 1960 wurde in Österreich das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen unter Strafe gestellt. Der offizielle Langtitel des Gesetzes lautet Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden. Das Gesetz wurde vor allem eingeführt, um nationalsozialistische Propaganda in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Die bisher letzte Änderung fand im Jahr 2012 statt (Stand: Februar 2015). (de)
  • Mit dem Abzeichengesetz 1960 wurde in Österreich das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen unter Strafe gestellt. Der offizielle Langtitel des Gesetzes lautet Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden. Das Gesetz wurde vor allem eingeführt, um nationalsozialistische Propaganda in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Die bisher letzte Änderung fand im Jahr 2012 statt (Stand: Februar 2015). (de)
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  • Mit dem Abzeichengesetz 1960 wurde in Österreich das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen unter Strafe gestellt. Der offizielle Langtitel des Gesetzes lautet Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden. Das Gesetz wurde vor allem eingeführt, um nationalsozialistische Propaganda in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Die bisher letzte Änderung fand im Jahr 2012 statt (Stand: Februar 2015). (de)
  • Mit dem Abzeichengesetz 1960 wurde in Österreich das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen unter Strafe gestellt. Der offizielle Langtitel des Gesetzes lautet Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden. Das Gesetz wurde vor allem eingeführt, um nationalsozialistische Propaganda in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Die bisher letzte Änderung fand im Jahr 2012 statt (Stand: Februar 2015). (de)
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  • Abzeichengesetz 1960 (de)
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